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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 41/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Zweckverband „Forstbetriebsgemeinschaft Kelberg“

Haushaltssatzung

Zweckverband „Forstbetriebsgemeinschaft Kelberg“

für das Jahr Haushaltsjahr 2024

vom 07.10.2024

Die Zweckverbandsversammlung hat aufgrund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

278.000 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

314.585 €

der Jahresüberschuss / der Jahresfehlbetrag auf

-36.585 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-4.805 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

198.320 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

30.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

168.320 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

163.515 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000 €.

§ 5 Verbandsumlage

Eine Verbandsumlage wird gemäß § 15 Abs. 2 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Forstbetriebsgemeinschaft Kelberg“ nicht erhoben.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 0,00 €.

53539 Kelberg, den 07.10.2024
Zweckverband Forstbetriebsgemeinschaft Kelberg
gez. Jonas, Verbandsvorsteher

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.10.2024 bis einschließlich 22.10.2024 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 219/ 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 07.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.