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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 41/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Reinigung der Gehwege

Aus gegebenem Anlass erfolgt hiermit der Hinweis auf die bestehende Satzung zur Reinigung öffentlicher Straßen. Demnach obliegt die Reinigung von Straßen und Gehwegen den jeweiligen Grundstückseigentümern, die durch die Straße erschlossen werden. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere das Säubern der Straßen, Gehwege und Regenrinnen sowie das Schneeräumen und Bestreuen im Winter. Sträucher und Hecken sind so weit zurückzuschneiden, dass die gesamte Gehwegbreite von Fußgängern genutzt werden kann.

Alle Grundstückseigentümer werden gebeten, die in der Ortslage vorhandenen Straßen und Gehwege dementsprechend zu reinigen.

Jan Ueberhofen,
Ortsbürgermeister