Für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters ist kein Wahlvorschlag eingereicht worden, so dass die vorgesehene Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters am Sonntag, dem 22.11.2026 entfällt.
Die Wahl der/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters erfolgt daher gemäß § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) durch den Ortsgemeinderat in einer öffentlichen Sitzung.