Die Stadt Adenau informiert darüber, dass auf dem Friedhof in Adenau für folgende Grabstätten Verantwortliche gesucht werden, um den Pflegebedarf zu klären:
Wahlgräber:
| Grab-Nr. | Verstorbene/r |
| B / 030-031 | Maria Seibel und Heinrich Seibel |
| R / 095 | Wilhelmine Ketteniss |
Reihengrabstätten:
| Grab-Nr. | Verstorbene/r |
| T / 065 | Dietrich Els |
| Q / 108 | Maria Norf und Rudolf Norf |
Die betroffenen Grabstätten sind mit einem Hinweis versehen worden.
Sind nach Durchführung dieser öffentlichen Bekanntmachung kein Nutzungsberechtigter oder Verantwortlicher zu ermitteln wird folgendes Vorgehen gemäß § 25 Abs. 2 der Friedhofssatzung von Adenau angewendet:
| 1. | Reihengrabstätten: Nach Ablauf der Ruhezeit werden die betroffenen Reihengrabstätten vom Friedhofsträger abgeräumt, eingeebnet und eingesät. |
| 2. | Wahlgrabstätten: Bei den Wahlgrabstätten behält sich der Friedhofsträger das Recht vor, nach Ablauf der Ruhezeit die Nutzungsrechte zu entziehen. |
Für die Räumung der Grabstätte gelten die Vorschriften des § 23 der Friedhofssatzung von Adenau entsprechend.
Die Friedhofsverwaltung bittet alle Verantwortlichen, sich bis spätestens zum 13.11.2026 mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Sollten sich innerhalb der Frist keine weiteren Hinweise ergeben, erfolgt die Durchführung der Maßnahmen gemäß der oben genannten Regelung.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Frau Scheid Tel.: 02691/305-212, gerne zur Verfügung.