Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A 1 (BAB A 1), Anschlussstelle Kelberg bis Anschlussstelle Adenau von ca. Bau-km 15+466,325 bis 4+920,000
Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 25.07.2023 - Az.: 02.1-1897-PF 31a/ PF 34/ PF 35 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 06.11. bis 20.11.2023 (einschl.) bei der
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 06.11.2023 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Großprojekte/Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Naturschutzvereinigungen und den Beteiligten, die außerhalb von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wohnen und über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Ferner wurde der Planfeststellungsbeschluss durch öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz und durch Veröffentlichung in den Tageszeitungen „Rhein-Zeitung“, „Trierischer Volksfreund“, „Kölnische Rundschau“ und „Kölner Stadtanzeiger“ zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A 1 (BAB A 1),
Anschlussstelle Kelberg bis Anschlussstelle Adenau von ca. Bau-km 15+466,325 bis
4+920,000
Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfest-
stellungsbehörde) vom 25.07.2023 - Az.: 02.1-1897-PF 31a/ PF 34/ PF 35 -, der das o. a.
Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich
Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 06.11. bis 20.11.2023 (einschl.) bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstr. 15-19, 53518 Adenau, Haus A,
Raum A 1.02,
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Str. 22, 53539 Kelberg, Zimmer Nr.
212 (Bauverwaltung),
Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstr. 29, 54550 Daun, Zimmer Nr. 314,
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer Nr.
210,
Gemeindeverwaltung Blankenheim, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Flur 2.
Obergeschoss
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen
sind ab dem 06.11.2023 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität
Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Großprojekte/Themen\Baurecht\Straßenrechtliche
Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp)
zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten
Unterlagen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten
Naturschutzvereinigungen und den Beteiligten, die außerhalb von Rheinland-Pfalz und
Nordrhein-Westfalen wohnen und über deren Einwendungen entschieden worden ist,
zugestellt. Ferner wurde der Planfeststellungsbeschluss durch öffentliche Bekanntmachung
im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz und durch Veröffentlichung in den
Tageszeitungen „Rhein-Zeitung“, „Trierischer Volksfreund“, „Kölnische Rundschau“ und
„Kölner Stadtanzeiger“ zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch den übrigen Betroffenen gegenüber
als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
In Vertretung
gez.
Dr. Markus Rieder
(Leiter der Planfeststellungsbehörde)