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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 43/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Rücksichtsvolles und korrektes Parken zum Wohle aller

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Besucherinnen und Besucher von Herschbroich,

in letzter Zeit kommt es in unserem Ort vermehrt zu Problemen mit falsch abgestellten Fahrzeugen. Immer wieder werden Gehwege, Einfahrten und schmale Straßenabschnitte zugeparkt. Dies beeinträchtigt nicht nur die Sicherheit und die täglichen Abläufe im Ort, sondern kann auch Rettungsfahrzeuge im Notfall behindern.

Wir möchten daher freundlich an die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) erinnern und um Ihre Unterstützung bitten, um die Parksituation für alle zu verbessern.

Die wichtigsten Regeln im Überblick (Auszug nach § 12 StVO):

Gehwege freihalten: Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es ist ausdrücklich durch ein entsprechendes Schild erlaubt. Gehwege sind für Fußgänger, insbesondere für Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Gehhilfen, freizuhalten.

Einfahrten freihalten: Parken Sie niemals vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken. Selbst kurzes Halten kann andere blockieren.

Ausreichende Durchfahrtsbreite sichern: Auf schmalen Straßen muss eine Mindestbreite von 3,05 Metern für andere Fahrzeuge, insbesondere für Rettungsdienste, Feuerwehr und Müllabfuhr, frei bleiben.

Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen: Parken Sie mit einem Abstand von mindestens 5 Metern von Kreuzungen und Einmündungen.

Richtung beachten: Grundsätzlich ist am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung zu parken. Ausnahmen gelten nur in Einbahnstraßen.

Was Sie tun können:

Stellen Sie Ihr Fahrzeug vorschriftsmäßig ab. Nutzen Sie hierfür die dafür vorgesehenen Parkflächen.

Ein respektvoller Umgang miteinander und die Einhaltung der Verkehrsregeln sind entscheidend für ein harmonisches Miteinander und kann im Notfall Leben retten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Ulrike Nett
Ortsbürgermeisterin