Titel Logo
Adenauer Nachrichten
Ausgabe 43/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Respekt vor der Ruhestätte: Stadt Adenau mahnt zu würdigem Verhalten auf dem Friedhof

Die Stadt Adenau informiert darüber, dass auf dem Friedhof in Adenau in den vergangenen Wochen wiederholt festgestellt wurde, dass an mehreren Grabstätten Blumengestecke und Blumenschmuck mutwillig verändert oder entfernt wurden.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass ein solches Verhalten eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Adenau darstellt. Demnach handelt ordnungswidrig, wer sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt.

Gemäß § 29 Abs. 2 der Friedhofssatzung kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher des Friedhofs um einen respektvollen Umgang mit den Grabstätten und um erhöhte Aufmerksamkeit. Sollten Sie auffällige Beobachtungen machen oder verdächtige Personen bemerken, informieren Sie bitte umgehend die Friedhofsverwaltung unter Tel. 02691/305-212.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Frank Wisniewski
Stadtbürgermeister