Seit 01.10. dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze wieder beschnitten oder auf Stock gesetzt werden. Wir dürfen deshalb alle Grundstückseigentümer in unseren Ortsteilen um Überprüfung bitten, ob ihre Hecken, Bäume, Büsche oder Ähnliches in den öffentlichen Verkehrsraum ragen.
Leider sind an einigen Stellen Straßen, Wege oder Bürgersteige in unserer Ortsgemeinde durch privaten Bewuchs eingeengt. Hierdurch entstehen Gefahren, auch weil häufig die Sicht eingeschränkt ist. Ich weise daher auf die gesetzliche Verpflichtung hin, den Verkehrsraum über Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m und über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m in voller Höhe freizuhalten.
Wir erinnern ebenfalls an die Pflicht des Grundstückseigentümers über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Ortsgemeinde Dümpelfeld. Auch hier geben einige Grundstücke Anlass zur Beschwerde. Wir bitten daher darum, die Missstände innerhalb der nächsten 2 Wochen zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang möchten wir aber auch ausdrücklich erwähnen, dass die große Mehrzahl der Grundstückseigentümer die Aufgaben der Straßenreinigung wahrnimmt. Herzlichen Dank dafür.
Für weitere Fragen, insbesondere auch zum Reinigungsumfang und zur -häufigkeit verweise ich auf die entsprechende Satzung. Sie ist auf der Homepage der Orts- sowie der Verbandsgemeinde veröffentlicht; gerne stehen auch die Ortsvorsteher und ich als Ortsbürgermeister für Fragen zur Verfügung.