Die kalte Jahreszeit steht bevor, und damit auch die Verantwortung, die Gehwege und Straßen bei Schnee und Glätte sicher zu halten. Gemäß unserer Satzung sind die Anwohner verpflichtet, Gehwege und Straßen regelmäßig zu reinigen und bei Schneefall und Glätte zu räumen und zu streuen.
Der Winterdienst durch die Gemeinde ist auf Hauptstraßen begrenzt; in Wohngebieten liegt die Verantwortung bei den Anliegern.
In Straßen mit beidseitiger Bebauung ist jeder Anlieger nur bis zur Mitte der Straße zuständig. So wird die Verantwortung gleichmäßig zwischen beiden Seiten aufgeteilt.
In Straßen mit einseitiger Bebauung, wie teilweise bei der Straße „An der Aacht“, sind die Anlieger hingegen für die gesamte Straßenbreite verantwortlich. Hier müssen auch die gegenüberliegenden Straßenseiten freigehalten werden, da keine Anlieger auf beiden Seiten vorhanden sind.
Wir erwarten in diesem Winter vermehrte Schneefälle und fordern die Anwohner daher auf, vorausschauend zu planen und Räumgeräte und Streumaterial bereitzuhalten. Besonders Gehwege sollten bis zu einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis befreit werden, um die Sicherheit für Fußgänger zu gewährleisten. Bei starkem Schneefall ist unter Umständen mehrmals täglich zu räumen, damit Verkehrswege jederzeit begehbar und sicher bleiben.
Wir danken allen Anwohnern für ihr Engagement und ihren Beitrag zur Sicherheit in unserer Gemeinde. Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.