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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 47/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht der Bürgermeisters zur Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 13.11.2025

Der Bau und Planungsausschuss der Stadt Adenau hat am 13.11.2025 im Sitzungssaal Haus A getagt. Vorsitzender Frank Wisniewski eröffnete die öffentliche Sitzung um 19:00 Uhr, die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Die Niederschrift der vorherigen Sitzung wurde ohne Einwände genehmigt.

Informationen der Verwaltung

Ein Schwerpunkt der Informationen der Verwaltung waren die laufenden Baumaßnahmen. In der Komturei laufen derzeit die Fliesenarbeiten, zudem sind Dacharbeiten und der Außenanstrich in Ausführung. An der städtischen Scheune ist die Heizungsanlage defekt. Es wird versucht, Ersatzteile zu beschaffen, gleichzeitig wird geprüft, ob mittelfristig eine Neuanschaffung wirtschaftlicher sein könnte.

Bauanträge

Zu den laufenden Bauanträgen informierte die Verwaltung über den Neubau eines Gebäudes mit Apartments in der Gemarkung Adenau, Flur 15. Der Ausschuss erteilte hierzu das erforderliche Einvernehmen nach Paragraf 36 Baugesetzbuch. Ebenfalls positiv beschieden wurde der Antrag auf Errichtung einer Werbeanlage in der Gemarkung Adenau, Flur 21. Auch hier stimmte der Ausschuss dem Vorhaben nach Baugesetzbuch zu.

Sanierung der Komturei

Ein weiterer Schwerpunkt war die Sanierung der Komturei. Die Malerarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Drei gültige Angebote gingen ein. Nach Prüfung durch das beauftragte Architekturbüro in Bad Neuenahr-Ahrweiler entschied sich der Ausschuss dafür, den Auftrag an den Malerfachbetrieb Grötz aus Ulmen zu vergeben. Die Brutto Angebotssumme beträgt 96.261,97 €. Das Angebot wurde als wirtschaftlich und auskömmlich bewertet.

Für die Schreinerarbeiten in der Komturei wurden ebenfalls mehrere Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote beschloss der Ausschuss, den Auftrag an die Schreinerei Peter Mohr und Sohn aus Kottenheim zu vergeben. Die Brutto Angebotssumme liegt bei 73.494,40 €. Auch hier bestätigte das Architekturbüro die wirtschaftliche Angemessenheit des Angebotes.

Gesamtfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes

Ein wichtiger inhaltlicher Punkt der Sitzung war die Gesamtfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Adenau. Das bestehende Konzept stammt aus dem Jahr 2010 und war bereits 2019 in Teilbereichen fortgeschrieben worden. Hintergrund der jetzigen Überarbeitung ist die Entwicklung der Lebensmittelmärkte in Adenau. Bis auf den Markt eines Discounters konnten alle großen Lebensmittelanbieter ihre Standorte bereits in moderne großflächige Konzepte überführen. Aus Gründen der Gleichbehandlung soll nun auch dem verbleibenden Markt im Gewerbegebiet Am Alten Wehr die Möglichkeit einer zeitgemäßen Weiterentwicklung eröffnet werden.

Im Vorfeld hatte der Stadtrat im März 2025 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Offenlage im Zeitraum vom 15.09. bis 15.10.2025. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet. Der Bau und Planungsausschuss nahm die Ergebnisse zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, die Gesamtfortschreibung des Einzelhandels und Zentrenkonzeptes in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Der neue Geltungsbereich soll bei der Beurteilung von Bauvorhaben sowie bei künftigen Bebauungsplänen berücksichtigt werden.

Im Anschluss tagte der Ausschuss nicht öffentlich.

Bauanträge und Bauvoranfragen

In der nicht öffentlichen Beratung befasste sich der Ausschuss mit verschiedenen Bauanträgen und Bauvoranfragen im Stadtgebiet. In mehreren Fällen wurde das Einvernehmen der Stadt nach Paragraf 36 Baugesetzbuch erteilt, darunter für Wohnhausneubauten im Bereich Hirzenstein. In einem Fall war eine Überschreitung der zulässigen Traufhöhe zu bewerten. Nach Abwägung wurde auch hier das Einvernehmen erteilt.

Anträge zur privaten Modernisierung

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms beriet der Ausschuss zudem über Anträge zur privaten Modernisierung von Wohngebäuden im Stadtkern. Für zwei Objekte in der Innenstadt beschloss der Ausschuss eine Förderung nach der geltenden Modernisierungsrichtlinie. In beiden Fällen sollen umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden und Fassaden umgesetzt werden. Die Stadt unterstützt diese Vorhaben mit einem Kostenerstattungsbetrag von 40 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 30.000 €. Ziel ist die Stärkung des innerstädtischen Wohnens und eine Aufwertung des historischen Ortsbildes.

Vorkaufsrecht

Abschließend beriet der Ausschuss über zwei Grundstücksverkäufe, bei denen der Stadt Adenau ein gesetzliches Vorkaufsrecht zusteht. Ein Grundstück liegt im vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Adenauer Baches, ein weiteres im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. In beiden Fällen kam der Ausschuss nach Prüfung der Voraussetzungen zu dem Ergebnis, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. Die nicht öffentliche Sitzung endete um 19:40 Uhr. Die Empfehlungen und Beschlüsse des Bau und Planungsausschusses fließen in die weitere Beratung im Stadtrat ein.

Frank Wisniewski
Stadtbürgermeister