Die SWB Regional GmbH als Betriebsführerin des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel-Ahr weist darauf hin, dass die Kunden gemäß den „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) für den Frostschutz an den Verbrauchsleitungen und Wasserzählern selbst verantwortlich sind.
Vorsicht ist in Gebäuden geboten, die leer stehen, nicht beheizt werden oder in denen die Kellerräume offenstehen. Aber auch in Neubauten besteht ein erhöhtes Risiko, dass durch geplatzte Leitungen Wasser wegläuft und Kellerräume geflutet werden.
Die Betriebsführerin rät daher allen Kunden, vor Einbruch der kalten Jahreszeit, nicht benötigte Leitungen, zum Beispiel im Garten, an Terrassen und Garagen zu entleeren, um Frostschäden vorzubeugen.
Die Einführungsstelle der Hausanschlussleitung und der Wasserzähler muss gegen Frosteinwirkungen geschützt werden. Falls notwendig, eignen sich hierzu trockene Dämmstoffe, wie zum Beispiel Glaswolle, Holzwolle, Säcke oder Schaumstoffe.
Die Ablesung der Wasserzähler wird, wie bereits in den Vorjahren, mittels Selbstablesung durchgeführt. Die Postkarten werden Anfang Dezember versandt.
Natürlich kann der Zählerstand auch telefonisch, persönlich, per Fax oder Email und ab Dezember auch über das Internet (www.swb-regional.de) und besonders einfach auch mittels QR-Code gemeldet werden.
Bei fehlendem Rücklauf muss der Wasserverbrauch auf Basis der Vorjahreswerte geschätzt werden!
Für Ihre Fragen rund um die Ablesung und Frostsicherung stehen Ihnen die Mitarbeiter der SWB Regional GmbH gerne telefonisch unter 02691 9215-0 oder per E-Mail unter regional@stadtwerke-bonn.de zur Verfügung.
Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Ahr
Betriebsführung. SWB Regional GmbH