Satzung
der Ortsgemeinde Dümpelfeld über die Festsetzung der Hebesätze
für die Realsteuern ab dem Jahr 2025
(Hebesatzsatzung)
vom 29.11.2024
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Erhebungsgrundsatz
Die Ortsgemeinde Dümpelfeld erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden
Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2
Hebesätze für 2025
Für die Erhebung der Realsteuer werden folgende Hebesätze festgesetzt:
| 1. | Für die Grundsteuer | |
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. |
| 2. | Für die Gewerbesteuer | |
| Gewerbesteuer auf | 400 v.H. |
§ 3
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.