Jörg Schäfer, IHK-Vizepräsident
BAD NEUENAHR-AHRWEILER. Die IHK begrüßt die Entscheidung, die Wiederaufbauhilfe für Unternehmen im Ahrtal um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. IHK-Vizepräsident Jörg Schäfer zeigt sich erleichtert über die Verlängerung der Antragsfrist: „Das Ahrtal macht große Fortschritte beim Wiederaufbau. Jede Woche öffnen Geschäfte, Hotels und Restaurants wieder ihre Türen. Die Verlängerung der Antragsfrist ist eine wichtige Stütze und schafft Perspektive auch für sehr stark betroffene Betriebe“.
Mit der Verlängerung greift die Regierung eine Maßnahme auf, die die IHK in ihren aktuellen politi-schen Forderungen zur wirtschaftlichen Lage im Ahrtal formuliert hat: „Zwischen betrieblicher und privater Baustelle, Diskussionen mit Versicherung und Banken, Management von Mitarbeitenden und Kunden und dem Umgang mit der eigenen Traumatisierung bleibt nur wenig Zeit für die Be-antragung der Hilfen. Hinzu kommt der Engpass bei der Verfügbarkeit von Gutachtern, der das Verfahren noch weiter in die Länge zieht.“
Zu den anderen Forderungen der IHK gehört die Verlängerung der Laufzeit des Kurzarbeitergeldes, damit dringend benötigte Arbeits- und Fachkräfte bis zur Wiedereröffnung gehalten werden kön-nen. Außerdem bemängelt die IHK, dass es an der finanziellen Förderung von Hochwasserschutz-maßnahmen sowie der Ausweisung von Ersatzflächen für Industriebetriebe und Gewerbetrei-bende fehle.
„Die Verlängerung der Antragsfrist zeigt, dass das Ahrtal nicht vergessen ist. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung ist, dem viele weitere folgen müssen“, betont Schäfer.
IHK bietet Unterstützung an
Unternehmen, die Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen oder sonstige Anliegen zum Wie-deraufbau haben, können sich an die IHK-Regionalgeschäftsstelle Bad Neuenahr-Ahrweiler, an die zentrale Hotline (0261-106-502) oder per E-Mail unter fluthilfe@koblenz.ihk.de wenden.
[Quelle: Pressemeldung IHK Koblenz]