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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 49/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Hebesatzsatzung

Satzung

der Ortsgemeinde Aremberg über die Festsetzung der Hebesätze

für die Realsteuern ab dem Jahr 2025

(Hebesatzsatzung)

vom 06.12.2024

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Ortsgemeinde Aremberg erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2025

Für die Erhebung der Realsteuer werden folgende Hebesätze festgesetzt:

1.

Für die Grundsteuer

Grundsteuer A auf

345 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

2.

Für die Gewerbesteuer

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

§ 3

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.

Aremberg, den 06.12.2024
Thomas Nelles,
Ortsbürgermeister