| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nebst Haushaltsplan und Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Zu 1.)
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Antweiler für das HH-Jahr 2025 liegt nebst Haushaltsplan 2025 und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der geschäftsführenden Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau jeweils montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Rathaus Adenau, Haus B, Zimmer B1.03, bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025 durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Zu 2.)
Die Einwohnerinnen und Einwohner der zweckverbandsangehörigen Ortsgemeinden haben die Möglichkeit, im Zeitraum von Dienstag, den 11.02.2025 bis Montag, den 24.02.2025 entsprechende Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 nebst Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der geschäftsführenden Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau schriftlich einzureichen.
Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Antweiler wird vor Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 über die innerhalb v.g. Zeitraums eingegangenen Vorschläge in der öffentlichen Sitzung beraten und entscheiden.