I.
Der Verbandsgemeinderat Adenau hat in der Sitzung am 17.12.2024 den Feststellungsbeschluss über die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau für den Bereich Energiepark Nürburg gefasst.
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat auf Antrag der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau vom 23.12.2024, mit Schreiben vom 04.02.2025, Az. 1.41-219-5 die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau gemäß § 6 BauGB genehmigt.
II.
Von der Änderung des Flächennutzungsplanes sind die nachstehenden Grundstücke betroffen:
Gemarkung Nürburg
| Flur 7 | Nr. 7/4, 7/11 tlw. |
| Flur 8 | Nr. 7/6 tlw., 33/5, 34/5 tlw. |
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.
III.
Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus einer Planzeichnung nebst Begründung und den nachfolgend aufgeführten Anlagen kann ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus - Haus A - Zimmer A0.11, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau von jedermann während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Folgende Anlagen sind der Flächennutzungsplanänderung beigefügt:
| Anlage 1 | Schallgutachten |
| Anlage 2 | Schattenwurfgutachten |
| Anlage 3 | Ornithologisches Gutachten |
| Anlage 4 | Fledermausgutachten |
| Anlage 5 | Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung |
| Anlage 6 | Fachbeitrag Artenschutz |
| Anlage 7 | Gutachten zur Raumverträglichkeit aus baukultureller, denkmalpflegerischer und landschaftsästhetischer Perspektive |
| Anlage 8 | Ergänzende Ausführungen zum Ziel der Raumordnung Z 49 – Sichtachsenanalysen der Nürburg |
| Anlage 9 | Nachtrag zum Gutachten zur Raumverträglichkeit aus baukultureller, denkmalpflegerischer und landschaftsästhetischer Perspektive |
| Anlage 10 | Entwässerungsstudie |
| Anlage 11 | Zielabweichungsbescheid |
| Anlage 12 | Ergebnis Raumverträglichkeitsprüfung |
IV.
Auf die Bestimmungen des § 215 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geltenden Fassung wird hingewiesen. Hiernach werden
| - | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| - | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans |
| - | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. |
V.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau gemäß § 6 (5) BauGB wirksam.