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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 7/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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32. Änderung des Flächennutzungsplanes

der Verbandsgemeinde Adenau für den Bereich Energiepark Nürburg

I.

Der Verbandsgemeinderat Adenau hat in der Sitzung am 17.12.2024 den Feststellungsbeschluss über die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau für den Bereich Energiepark Nürburg gefasst.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat auf Antrag der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau vom 23.12.2024, mit Schreiben vom 04.02.2025, Az. 1.41-219-5 die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau gemäß § 6 BauGB genehmigt.

II.

Von der Änderung des Flächennutzungsplanes sind die nachstehenden Grundstücke betroffen:

Gemarkung Nürburg

Flur 7

Nr. 7/4, 7/11 tlw.

Flur 8

Nr. 7/6 tlw., 33/5, 34/5 tlw.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

III.

Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus einer Planzeichnung nebst Begründung und den nachfolgend aufgeführten Anlagen kann ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus - Haus A - Zimmer A0.11, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau von jedermann während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Folgende Anlagen sind der Flächennutzungsplanänderung beigefügt:

Anlage 1

Schallgutachten

Anlage 2

Schattenwurfgutachten

Anlage 3

Ornithologisches Gutachten

Anlage 4

Fledermausgutachten

Anlage 5

Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung

Anlage 6

Fachbeitrag Artenschutz

Anlage 7

Gutachten zur Raumverträglichkeit aus baukultureller, denkmalpflegerischer und landschaftsästhetischer Perspektive

Anlage 8

Ergänzende Ausführungen zum Ziel der Raumordnung Z 49 – Sichtachsenanalysen der Nürburg

Anlage 9

Nachtrag zum Gutachten zur Raumverträglichkeit aus baukultureller, denkmalpflegerischer und landschaftsästhetischer Perspektive

Anlage 10

Entwässerungsstudie

Anlage 11

Zielabweichungsbescheid

Anlage 12

Ergebnis Raumverträglichkeitsprüfung

IV.

Auf die Bestimmungen des § 215 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geltenden Fassung wird hingewiesen. Hiernach werden

-

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

-

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans

-

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

V.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau gemäß § 6 (5) BauGB wirksam.

Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
53518 Adenau, den 11.02.2025
Guido Nisius
Bürgermeister