Es erfolgt der Hinweis auf die Bestimmungen zu den Wiesengrabstätten in der aktuellen Friedhofssatzung.
Hiernach ist die Grabfläche für Erd- und Urnenbestattungen als Wiesenfläche angelegt und wird vom Friedhofsträger unterhalten. Das Aufbringen persönlicher Grabausstattung (Blume, Kerzen, etc.) ist nicht gestattet.
Im Interesse aller Nutzungsberechtigten auf dem Friedhof ergeht daher die freundliche Bitte um entsprechende Beachtung.