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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 8/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 27.03.2025 hat der Stadtrat von Adenau die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Am Alten Wehr“ beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Am Alten Wehr“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Planungsziel:

Ein privater Investor beabsichtigt, die Verkaufsfläche des Netto-Discountmarktes von 799 m² auf ca. 1.200 m² zu erweitern. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (Nachverdichtung) handelt.

Geltungsbereich:

Gemarkung

Flur

Parzellen Nr.

Adenau

1

119/24 tlw.

(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass diese Auswirkungen auf den Geltungsbereich haben.)

Die Abgrenzung des vorgesehenen Planbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

Der Stadtrat Adenau hat am 27.03.2025 weiterhin beschlossen, dass über die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Am Alten Wehr“ für das oben angeführte Gebiet mit der Öffentlichkeit eine öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt wird.

Die Unterrichtung findet in der Form statt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Am Alten Wehr“, bestehend aus einer Planurkunde, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom

02.03.2026 bis einschließlich 13.03.2026

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden kann. Weiter ist eine Verlinkung über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ eingestellt.

Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer (02691) 305-206 ist erwünscht.

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeinde Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Planen und Bauen zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

Adenau, den 17.02.2026
Frank Wisniewski
Stadtbürgermeister