H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Verbandsgemeinde Adenau
für das Haushaltsjahr 2026
vom 20.02.2026
Der Verbandsgemeinderat Adenau hat am 16.12.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in derzeit aktueller Fassung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 11.02.2025 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 12.374.317,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 12.949.696,00 Euro |
| der Jahresfehlbetrag auf | -575.379,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -363.870,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 15.446.111,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 16.429.700,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -983.589,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -1.347.459,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro |
veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf | 32.000.000 Euro. |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf | 9.500.000 Euro. |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 5.000.000 Euro. |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf | 5.000.000 Euro. |
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen (Verbandsgemeinde-Abwasserwerk Adenau) werden festgesetzt auf
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 Euro. |
| 2. | Kredite zur Liquiditätssicherung auf | 1.000.000 Euro. |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 Euro. |
| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 0 Euro. |
Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz Rheinland-Pfalz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von der Stadt Adenau und den Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz 2026 wird auf 37,4 v.H. festgesetzt.
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2024 (vorl. Ergebnis) | 47.874.889 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt (Ansatz) | 47.802.606 Euro |
| und zum 31.12.2026 (Ansatz) | 47.227.227 Euro |
Die Sonderumlage zur Bestreitung der Kosten für das „Eifelstadion Adenau“ wird auf 19.370 Euro festgesetzt und wird von der Stadt Adenau erhoben.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen. Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 3 Fällen zugelassen.
Die öffentlich-rechtlichen Entgelte der Abwasserbeseitigung (Gebühren, Beiträge und Aufwendungsersatz, §§ 7 bis 9 und 13 KAG) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 bis 4 der Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Adenau vom 09.01.1996 in derzeit gültiger Fassung werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt
1. einmalige Entgelte
| 1.1 | Einmaliger Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung einschl. Hausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum pro Maßstabseinheit (Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse) | = 2,03 €/m² |
| 1.2 | Einmaliger Beitrag für die Oberflächenwasserbeseitigung einschl. Hausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum pro Maßstabseinheit (mit Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche) | = 5,42 €/m² |
| 1.3 | Der Anteil der verbandsangehörigen Gemeinden an den Investitionskosten zur Entwässerung von öffentlichen Verkehrsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) gem. § 8 Abs. 4 KAG i.V.m. § 12 Abs. 10 Landesstraßengesetz wird je Quadratmeter befestigter Verkehrsfläche festgesetzt auf: | |
| 1.3.1 | bei erstmaliger Herstellung | = 9,67 €/m² |
| 1.3.2 | bei Erneuerung in offener Bauweise | = 14,58 €/m² |
| 1.3.3 | bei Erneuerung in geschlossener Bauweise | = 7,43 €/m² |
2. laufende Entgelte
| 2.1 | Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser je m³ gewichteter Schmutzwassermenge | = 3,56 €/m³ |
| 2.2 | Wiederkehrender Beitrag für das Oberflächenwasser der an eine Kläranlage anschließbaren Grundstücke pro Maßstabseinheit (mit Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche) | = 0,27 €/m² |
| 2.3 | Abwasserabgabe je Einwohner bei einer Kleineinleitung | = 17,90 €/Einwohner und Jahr |
| 2.4 | Der Anteil der verbandsangehörigen Gemeinden an den laufenden Kosten für die Nutzung der Abwasserbeseitigungsanlagen zur Entwässerung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze) gem. § 8 Abs. 4 KAG i.V.m. § 12 Abs. 10 Landesstraßengesetz wird auf 0,91 €/m² Verkehrsfläche festgesetzt. | |
| 2.5 | Gebühr je Kubikmeter Schlamm aus Grundstückskläranlagen (Abfuhr und ordnungsgemäße Beseitigung) gemäß § 21 Abs. 1 der Entgeltssatzung vom 09.01.1996 in der Fassung vom 08.10.2001 | = 51,00 €/m³ |
| 2.6 | Gebühr je Kubikmeter Abwasser aus geschlossenen Gruben (Abfuhr und ordnungsgemäße Beseitigung) gemäß § 21 Abs. 2 der Entgeltssatzung vom 09.01.1996 in der Fassung vom 08.10.2001 | = 32,26 €/m³ |
H I N W E I S :
Der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Adenau liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Adenau bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 23.02.2026 bis 03.03.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.