| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 nebst Haushaltsplan und Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Zu 1.)
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Gewerbepark am Nürburgring“ für den Doppelhaushalt 2025/2026 liegt nebst Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der geschäftsführenden Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau jeweils montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Rathaus Adenau, Haus B, Zimmer B1.01, bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Zu 2.)
Die Einwohnerinnen und Einwohner der zweckverbandsangehörigen Ortsgemeinden haben die Möglichkeit, ab Bekanntmachung im Zeitraum von 2 Wochen, entsprechende Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 nebst Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der geschäftsführenden Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, schriftlich einzureichen.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewerbepark am Nürburgring“ wird vor Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb v.g. Zeitraums eingegangenen Vorschläge in der öffentlichen Sitzung beraten und entscheiden.