Titel Logo
Adenauer Nachrichten
Ausgabe 9/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gewässerschau nach § 101 Landeswassergesetz (LWG)

Schau des Adenauer Bach (Gewässer II. & III. Ordnung)

In Vollzug des § 101 LWG findet am Dienstag, den 17.03.2026 und Mittwoch, den 18.03.2026 eine Schau des Adenauer Bachs in den Gemarkungen Quiddelbach, Breitscheid, Adenau, Leimbach, Niederadenau und Dümpelfeld im Kreis Ahrweiler statt.

Uhrzeiten und Treffpunkte zu den einzelnen Terminen sind wie folgt geplant:

1. Dienstag, der 17.03.2026

9:00 Uhr: an der Quelle Breidscheider Bach, an der B 257 unterhalb von

Quiddelbach (50°20'34.2"N 6°56'06.7"E)

Parkmöglichkeit: Parkplatz Quiddelbacher Höhe (B257, 53518

Quiddelbach)

Ende: Parkplatz (B257) zwischen Adenau und Leimbach (50°24'01.3"N

6°55'15.8"E)

2. Mittwoch, der 18.03.2026

9:00 Uhr: Parkplatz (B257) zwischen Adenau und Leimbach

(50° 24' 0.68" N 6° 55' 15.726" E)

Ende: Mündung in die Ahr (Gewässer II. Ordnung) in der Ortsgemeinde

Dümpelfeld

Die Schaukommission wird gebildet aus:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

– Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz – als Obere Wasserbehörde und wasserwirtschaftliche Fachbehörde

Kreisverwaltung Ahrweiler

als Untere Wasser-, Naturschutz- und Fischereibehörde

sowie als Gewässerunterhaltungspflichtiger gemäß § 35 Abs. 1 LWG

Verbandsgemeinde Adenau

als Gewässerunterhaltungspflichtiger gemäß § 35 Abs. 1 LWG und soweit deren

Amtsbereich betroffen ist als Ordnungsbehörde

Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Verbänden ist es gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz freigestellt, an der Gewässerschau teilzunehmen.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz
Koblenz, den 17.02.2026
Im Auftrag
gezeichnet
Sebastian Waldhans