1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2026 nebst Haushaltsplan und Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Zu 1.)
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ohlenhard für das Jahr 2026 liegt nebst Haushaltsplan 2026 und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau jeweils montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Rathaus Adenau, Haus B, Zimmer B1.11, bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2026 durch den Ortsgemeinderat Ohlenhard zur Einsichtnahme aus. Etwaige Einsichtnahmen bitten wir vorher mit dem zuständigen Haushaltssachbearbeiter, Herrn Markus Müller, Telefon: 02691 / 305-402, abzuklären bzw. einen Termin zu vereinbaren.
Zu 2.)
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Ohlenhard haben die Möglichkeit, im Zeitraum von Dienstag, den 03.03.2026 bis einschließlich Montag, den 16.03.2026 entsprechende Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 nebst Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau schriftlich einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird vor Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 über die innerhalb v.g. Zeitraums eingegangenen Vorschläge in der öffentlichen Sitzung beraten und entscheiden.