Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) am 15.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Meißendorf Nr. 9 „Ostenholzer Straße“ beschlossen. In seiner Sitzung am 12.12.2023 hat der Verwaltungsausschuss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplanvorentwurf Meißendorf Nr. 9 „Ostenholzer Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift gem. § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Ortsteiles Meißendorf, direkt östlich der Kreisstraße K 63 (Ostenholzer Straße).
Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt unmaßstäblich dargestellt.
Der im südlichen Plangebiet und südlich angrenzend bereits ansässige Gewerbebetrieb plant seinen Betrieb räumlich zu erweitern. Derzeit hat der Betrieb ein Zelt im südlichen Plangebiet aufgestellt, das als Lager dient. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes und der Ausweisung von Gewerbegebieten sollen die Erweiterung des Betriebes planungsrechtlich abgesichert und darüber hinaus Gewerbegrundstücke für die Neuansiedlung weiterer Gewerbebetriebe geschaffen werden.
Neben der Weiterentwicklung des gewerblichen Ansatzes sind weitere Nutzungen im nördlichen Plangebiet beabsichtigt, die als Sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Nahversorgungszentrum, Tankstelle, Hotel und Senioren- und Pflegeheim und serviced apartments festgesetzt werden. Im Nahversorgungszentrum ist ein kleiner Einzelhandelsmarkt mit Café und Backshop geplant. Diese Nutzungen sollen in erster Linie den im Plangebiet selber und nachgeordnet den in der Ortslage Meißendorf vorhandenen Bedarf decken.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Meißendorf Nr. 9 „Ostenholzer Straße“, die dazugehörige Begründung sowie der Vorentwurf des Umweltberichts
vom 12.01.2024 bis einschließlich 12.02.2024
im Flur des Niefindthauses, Am Amtshof 7, Fachbereich II – Team Gemeindeplanung- und entwicklung, 29308 Winsen (Aller), während der Sprechzeiten
| Dienstags | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Donnerstags | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Auskünfte erteilt Herr Lohmann, Am Amtshof 7, Zimmer 0.02, Tel.: 05143/9888-95.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen auch gerne per E-Mail an gemeindeplanung@winsen-aller.de abgegeben werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Winsen (Aller) (Internetadresse (www.winsen-aller.de) veröffentlicht und sind über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, die Begründung sowie der Vorentwurf des Umweltberichts können von jedermann eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird Auskunft erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Aüßerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.