Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Winsen
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bebauungsplan Meißendorf Nr.11 „Am Steinwehr“ mit örtlicher Bauvorschrift

(Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) am 15.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Meißendorf Nr. 11 „Am Steinwehr“ beschlossen. In seiner Sitzung am 12.12.2023 hat der Verwaltungsausschuss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplanvorentwurf Meißendorf Nr.11 „Am Steinwehr“ mit örtlicher Bauvorschrift gem. § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Der Geltungsbereich liegt am nordöstlichen Rand des Ortsteiles Meißendorf, östlich der Kreisstraße K 63 (Ostenholzer Straße). Der Geltungsbereich umfasst den südlichen Teil des Flurstückes Nr. 12/47 der Flur 8 der Gemarkung Meißendorf. In südwestlicher Richtung wird der Geltungsbereich durch das Flurstück Nr. 12/39, der Flur 8, Gemarkung Meißendorf begrenzt.

Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt unmaßstäblich dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung:

Ziel und Zweck der Planung ist ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen, um der aktuellen Nachfrage nach Bauplätzen für den Einfamilienhausbau nachzukommen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Meißendorf Nr. 11 „Am Steinwehr“, die dazugehörige Begründung sowie der Vorentwurf des Umweltberichts

vom 12.01.2024 bis einschließlich 12.02.2024

im Flur des Niefindthauses, Am Amtshof 7, Fachbereich II - Team Gemeindeplanung und -entwicklung, 29308 Winsen (Aller), während der Sprechzeiten

dienstags

8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags

8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Auskünfte erteilt Herr Lohmann, Am Amtshof 7, Zimmer 0.02, Tel.: 05143/9888-95.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen auch gerne per E-Mail an gemeindeplanung@winsen-aller.de abgegeben werden.

Internetveröffentlichung

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Winsen (Aller) (Internetadresse (www.winsen-aller.de) veröffentlicht und sind über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, die Begründung sowie der Vorentwurf des Umweltberichts können von jedermann eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird Auskunft erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Winsen (Aller), den 21.12.2023
Der Bürgermeister
Dirk Oelmann