Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) am 12.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Meißendorf Nr. 12 „Solarfeld“ beschlossen. Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 12.12.2023 der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplanvorentwurf Meißendorf Nr.12 „Solarfeld“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Ortsteiles Meißendorf, östlich der Kreisstraße K 63 (Ostenholzer Straße). Der Geltungsbereich umfasst den nördlichen Teil des Flurstückes Nr. 12/44 der Flur 8 der Gemarkung Meißendorf. In nordwestlicher Richtung wird der Geltungsbereich durch das Flurstück Nr. 12/33, in nordöstlicher Richtung durch das Flurstück Nr. 12/19 beide der Flur 8, Gemarkung Meißendorf begrenzt. In südwestlicher Richtung wird die Erschließung des Plangebietes abgesichert, der Geltungsbereich erstreckt sich daher mit der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche bis zur Ostenholzer Straße und wird hier durch die Verkehrsparzelle/ das Flurstück Nr. 12/36 begrenzt.
Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt unmaßstäblich dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes um die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ermöglichen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Meißendorf Nr. 12 „Solarfeld“, die dazugehörige Begründung sowie der Vorentwurf des Umweltberichts
vom 12.01.2024 bis einschließlich 12.02.2024
im Flur des Niefindthauses, Am Amtshof 7, Fachbereich II – Team Gemeindeplanung- und -entwicklung, 29308 Winsen (Aller), während der Sprechzeiten
| Dienstags | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Donnerstags | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Auskünfte erteilt Herr Lohmann, Am Amtshof 7, Zimmer 0.02, Tel.: 05143/9888-95.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen auch gerne per E-Mail an gemeindeplanung@winsen-aller.de abgegeben werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Winsen (Aller) (Internetadresse (www.winsen-aller.de) veröffentlicht und sind über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, die Begründung sowie der Vorentwurf des Umweltberichts können von jedermann eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird Auskunft erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.