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Mitteilungsblatt der Gemeinde Winsen
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinde Winsen (Aller)

Der Bürgermeister

Niederschrift

(vorbehaltlich der Genehmigung)

9. Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses

Sitzungstermin:

Dienstag, 26.09.2023

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:51 Uhr

Ort, Raum:

Mensa der Grundschule, Am Amtshof 6, 29308 Winsen (Aller)

Protokoll:

Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Der Ausschussvorsitzende begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung ergeben sich folgende Änderungen: Der Tagesordnungspunkt 10 soll vor dem Tagesordnungspunkt 5 beraten werden.

Beschluss:

Die ordnungsgemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit sowie die Tagesordnung, wie sie sich aus der Niederschrift ergibt werden festgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja: Einstimmig

2

Einwohnerfragestunde

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Einwohnerfragestunde und bittet die Zuhörer nun Fragen zu stellen.

Ein Bürger erfragt, wann die 30er-Zone in Wolthausen im „Winsener Kirchweg“ ausgewiesen werde. Dies wurde bereits in der Ortsratssitzung vom 19.04. besprochen und bisher sei nichts geschehen.

Außerdem sei bisher noch kein Hinweisschild für die Sportanlage angebracht worden. Seit Juni habe hier der Spielbetrieb begonnen.

Die Fachbereichsleiterin II antwortet, dass die 30er-Zonen im Bereich des Ordnungsamtes liegen. Dieses werde an den Fachbereich weitergeleitet und im Protokoll beantwortet.

Nachrichtliche Mitteilung durch die Fachdienstleitung I.2: Von der Gruppe „Zukunft Winsen“ wurde der Antrag gestellt, flächendeckende 30 km/h-Zonen in der Gemeinde Winsen (Aller) einzuführen. Im Rahmen der politischen Beratung wurde dies in der Ortsratssitzung am 19.04.2023 besprochen. Seitdem ist noch keine Umsetzung erfolgt, da sich der Antrag noch in der politischen Beratung befindet. Am 28.11.2023 tagt der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Landwirtschaft. In dieser Sitzung wird eine Empfehlung zu diesem Antrag ausgesprochen. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewirkt, dass ein entsprechender Beschluss zur Einführung flächendeckender 30 km/h-Zonen gefällt wird und der Antrag nicht mehr wie vorgesehen noch in der Arbeitsgruppe Schulwegplanung behandelt wird. Nach diesem Beschluss kann die Maßnahme dann umgesetzt werden.

Ein Mitglied der CDU-Fraktion erklärt, dass mit dem Bauhofleiter bzgl. der Beschilderung der Sportanlage bereits gesprochen wurde. Die Beschaffung sei eingeleitet. Das Schild soll an der Ecke des Dorfgemeinschaftshauses mit aufgestellt werden und das Friedhofsschild gedoppelt werden.

Die Fachbereichsleiterin II wird beim Bauhofleiter nachfragen und eine Antwort im Protokoll erfolgen.

Nachrichtliche Mitteilung durch die Fachdienstleitung I.2: Die Beschilderung wurde bereits bestellt. Bis zur Lieferung von Verkehrszeichen kann es bis zu 12 Wochen dauern. Sobald das Schild geliefert wurde, wird dies, wie mit dem Bauhof besprochen, installiert:

Der 1. stellvertretende Bürgermeister verpflichtet das stellvertretende beratende Mitglied Frau Ulrike Gieseke gem. § 43 NKomVG ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

3

Genehmigung der Niederschrift vom 22.06.2023

Zur Niederschrift gibt es keine weiteren Anmerkungen, so dass der Beschluss gefasst wird.

Beschluss:

Die Niederschrift vom 22.06.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja: Einstimmig

4

Mitteilungen der Verwaltung

Der Fachdienstleiter II.3. teilt mit, dass die Dachsanierung des Sportheimes Südwinsen abgeschlossen sei und abgenommen wurde. In Planung ist, das Dach mit Photovoltaik auszustatten. Der Grundschulanbau nähert sich der Fertigstellung und es ist geplant, dass der Verwaltungsbereich in den Herbstferien umziehen wird. Der Schulbetrieb soll bis zum Halbjahr weiterhin wie bisher stattfinden und erst 2024 umziehen. Die Organisation liegt in der Eigenverantwortung der Grundschule. Die Fassadenplatten werden voraussichtlich Ende Oktober montiert, der Innenbereich sei jedoch fast bezugsfertig.

Die größte Maßnahme im Bereich des Hochbaus stellt zur Zeit der Neubau des Kindergartens in Südwinsen dar. Dort wurde eine Webcam installiert, somit hat jeder die Möglichkeit den Baufortschritt über die Internetseite der bauausführenden Firma zu verfolgen. Man liege nach wie vor im Zeitplan und es könnte sein, dass man bereits 1 bis 2 Wochen vorher den Bau fertigstellen könnte.

Die Fachbereichsleiterin II erklärt zum Tiefbau, dass die erste DSK-Maßnahme im Frühjahr durchgeführt wurde. Hierbei handelte es sich um die nachgeholte Maßnahme aus dem Jahr 2022. Weitere DSK-Maßnahmen sind für Oktober 2023 geplant. Die Ausschreibung des Entenpfuhls wird in Kürze vorgenommen, sodass dann hoffentlich, wenn der Winter mild ist, noch dieses Jahr mit den Arbeiten dort begonnen werden kann. Für die Erschließung der Straße Am Alten Sportplatz in Meißendorf wird in Kürze eine Anliegerversammlung durchgeführt. Die Planung der Straße Am Sommersberg sei in der Endphase angekommen. Die Maßnahme werde Anfang 2024 durchgeführt.

5

Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inklusive Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Bannetze - Aufstellungsbeschluss gem. § 12 BauGB

Ein Mitglied der CDU-Fraktion teilt mit, dass man sich mit der Fläche auseinandergesetzt habe. Man würde sich wünschen, dass man einen Vorbehaltsbeschluss fassen würde, um noch eine Beteiligung des Ortsrates erzielen zu können. Die Fläche sei prädestiniert für Landwirtschaft und eine gut geeignete Fläche. Die Fläche wäre teilweise noch verpachtet und er erfragt, ob hierfür Ersatzflächen angeboten wurden, um deren Belange zu berücksichtigen. Er erfragt, ob hierzu bereits eine Einigung erzielt werden konnte. Ein Passus in der Vorlage der Verwaltung wiederspreche sich mit dem Antragsschreiben des Projektleiters.

Die Sitzung soll unterbrochen werden, um einige Fragen mit dem Antragsteller klären zu können.

Die Sitzung wird um 18:16 Uhr unterbrochen.

Die Sitzung wird um 18:20 Uhr wiederaufgenommen.

Ein Mitglied der AfD-Fraktion erklärt, dass im Antrag stehe, dass in den Wintermonaten in der Zeit zwischen 18 Uhr und 7 Uhr morgens kein Strom erzeugt werden kann. Er erfragt, ob es dann Aufpreise gebe, die der Bürger bzw. Abnehmer zahlen müsse.

Ein Mitglied der FWFW-Fraktion antwortet, dass die produzierte Menge über 12 Monate gesehen werden müsse. Wenn die Sonne nicht scheint, könne keine Energie produziert werden.

Ein Mitglied der CDU-Fraktion äußert, dass man hier die Chance habe einen Ertrag mit Flächenphotovoltaik zu erzeugen, den man dringend benötige, wenn man die Steuern nicht ins Bodenlose schraubt. Niemand in der Gemeinde wolle das Schwimmbad schließen und es hinnehmen, dass frühkindliche Bildung nicht stattfinden kann. Es wolle auch niemand hinnehmen, dass es Sanierungsstaus bei Straßen oder sonstigen Maßnahmen gibt. Hier könne man eine Fläche abgeben und Erträge generieren, die die Gemeinde brauche. Es sei eine ideologische Diskussion der AFD. Man sollte sich ganz deutlich bewusstwerden und über solche Aspekte nachdenken, um für die Bürger alles am Laufen halten zu könne. Hier gehe es um die Infrastruktur und man müsse sich darüber Gedanken machen, über Nachpachtungen mit naturschutzrechtlichen Aspekten. Der Vorbehaltsbeschluss soll als Antrag gesehen werden. Die ZW-Gruppe stimmt der Investition und dem Vorhaben zu.

Ein Mitglied der AfD-Fraktion merkt an, dass es verschiedene Ideologien gebe. Hier liege bestes Ackerland vor. Es werde teilweise zu viel Strom und teilweise zu wenig Strom geliefert. Alle wollen sich für die Bürger stark machen und auch durch diese Maßnahme würden Kosten eher nach oben, als nach unten gehen. Man könne nicht alles Sanieren für die Mittel, die man hieraus erhalten würde.

Ein beratendes Mitglied merkt an, dass vor zwei Jahren ein Antrag eingebracht wurde, bei dem es um die Beschaffung von Balkonkraftwerken ging. Dort wurde angemerkt, dass zu wenig Strom erzeugt wird, um damit den Strombedarf zu decken. Die Personen, die sich solch ein Kraftwerk beschafft haben, sparen Strom und der Tagesbedarf werde gedeckt. Man müsse für alle Haus- und Grundstückseigentümer erste Schritte machen.

Ein Mitglied der CDW-Fraktion erklärt, dass die GfW-Gruppe den Tagesordnungspunkt als Einbringung sehe und die eigentliche Diskussion in den Gremien fortgeführt werde. Mit dem Aufstellungsbeschluss werden sich später weitere Gremien beschäftigen.

Es wird sich darauf geeinigt, dass die Beschlussempfehlung vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsrates erfolgen soll.

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt (vorbehaltlich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrags und vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsrates Bannetze) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Winsen (Aller) wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Abstimmungsergebnis:

Ja: Einstimmig

6

Aufstellung des Bebauungsplanes Wolthausen Nr. 10 "Alte Dorfstraße" und der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winsen (Aller)-Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Ein Mitglied der CDU-Fraktion erklärt, dass man überlegt habe den Antrag abzulehnen und von der Tagesordnung zu nehmen. Der Ortsrat Wolthausen/Stedden habe sich auf den Weg gemacht und wollte Baulücken schließen. Dies sei auch mit der Verwaltung abgestimmt gewesen. Man habe dabei priorisiert und es habe Unterhaltungen gegeben, wo und wo dies nicht Frage kommt. Ebenso habe es Abstimmungsgespräche mit dem ehemaligen Fachdienstleiter gegeben. Letztendlich konnte sich dann von 3 Kategorien auf die Kategorie 3 geeinigt werden. Der Ortsrat sei hier im Vorfeld beteiligt worden. Das Votum sei einstimmig gewesen. Hier ging es um das Gebiet Faßweg West. Dann sei dies in den Ausschuss gegangen und der erste Haken kam und die Innenbereichssatzung für Wolthausen wurde beantragt. Man wolle jedem in Wolthausen gerecht werden. Auch dies sei deswegen durch den Ortsrat Wolthausen/Stedden einstimmig befürwortet worden. Durch die Innenbereichssatzung habe man kleiner planen müssen. Es habe zwei Flächeneigentümer und einen Investor gegeben. Es musste neu gezeichnet und neue Verträge aufgesetzt werden. Ebenso soll es ein Telefonat mit der Verwaltung gegeben habe, in dem man eine Deadline für den Vertragsabschluss gegeben hat. Bis zum Jahresende wurde signalisiert, dass es zu einer Einigung kommt. Für den Verwaltungsausschuss wurde dann eine Vorlage zur Aufhebung Faßweg West ohne, dass der Ortsrat dem zugestimmt hat, beschlossen und ein anderes Neubaugebiet, dass im Vorfeld immer ausgeschlossen wurde, sei in die Beratung gekommen. Er erfragt, warum hier der Ortsrat vorher befragt wurde und dann doch wieder übergangen wurde. An einer viel befahrenen Kreisstraße zu bauen, wo so viel Verkehr langfährt, könne er nicht verstehen. Oft wurde die Frage gestellt, wie der Lärmschutz sichergestellt werden könne. Eine Verwallung mit einer Hecke wäre möglich, aber dann wäre es optisch keine geschlossene Wohnbebauung mehr und es würde keine Entschleunigung des Verkehrs stattfinden. Er gibt den Vorschlag, dass man zusammen mit dem Bauausschuss, dem Investor und dem Ortsrat einen Vororttermin durchführt, da der Investor und die Flächeneigentümer noch dazu stehen. So könnte man sich die baulichen Gegebenheiten direkt vor Ort ansehen und die Entscheidung für Wolthausen selbst treffen und sich die Frage stellen, wo man selbst bauen wollen würde. Auf einer Seite die Fläche mit Weiterentwicklungspotenzial und ruhiger Wohnlage, wo bereits eine Kanalisation vorhanden wäre und nur ein kleines Stück angeschlossen werden müsste oder der Bereich an der Alten Dorfstraße, welches direkt an der Kreisstraße liege. Die Flächeneigentümer haben viel Geld gezahlt. Er bittet darum, die Entscheidung zu vertagen und befürwortet den Ortstermin, wo man sich dies ganz sachlich angucken könne.

Die Fachbereichsleiterin II merkt an, dass man schon oft darüber gesprochen habe und es auch Dinge gab, die aus Sicht des Ortsrates nicht so günstig gelaufen wären. Der Geltungsbereich sei hier geändert worden. Am Telefon habe man den Termin damals gesetzt. Der Ortsrat wolle dies nicht, dass sei klar. Hier stehe Aussage gegen Aussage.

Ein weiteres Mitglied der CDU-Fraktion äußert, dass man beim Verfahren mit dem ehemaligen Fachdienstleiter Kontakt gehabt habe und dieser ganz klar erzählt habe, dass dort nie gebaut werden darf. Auf keinen Fall werde es so einfach laufen.

Die Fachbereichsleiterin II merkt an, dass in diesem Fall nur ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden muss, das eine Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB nicht mehr möglich ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli 2023 entschieden, dass die Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 b nicht mit dem Unionsrecht im Einklang steht. Der Aufstellungsbeschluss nach § 13 b BauGB wurde gefasst, jetzt ist der Bebauungsplan nur im Regelverfahren aufzustellen. An der Sache ändert sich nichts. Im Rahmen des Verfahrens wird dann geprüft, wie der Lärmschutz für das Baugebiet sichergestellt werden kann. Es wird zwei Auslegungen geben und der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss wird sich im Rahmen des Verfahrens bis zum Satzungsbeschluss noch dreimal mit der Angelegenheit beschäftigen.

Ein beratendes Mitglied fügt hinzu, dass es eine klare Aussage gebe. Beschlüsse werden nicht gefasst, bevor der Ortsrat beteiligt wurde. Sollte der Ortsrat dagegen stimmen. Ebenso sollte man den Verkehr nicht außeracht lassen.

Die Fachbereichsleiterin II merkt an, dass dies Bestandteil des Verfahrens sei und der Ortsrat im Rahmen des Verfahrens noch beteiligt wird. Laut NKomVG ist eine Anhörung des Ortsrates vorgeschrieben, die Anhörung muss aber nicht vor dem Aufstellungsbeschluss gesetzlich erfolgen.

Ein Mitglied der CDU-Fraktion führt an, dass ihm bewusst ist, dass der Ortsrat nach dem NKomVG nur einmal im Verfahren zu unterrichten sei. Es sei eine Grundsatzgeschichte, wie man miteinander umgeht. Der Verwaltungsausschuss habe unter Ausschluss der Öffentlichkeit einen Aufstellungsbeschluss aufgehoben und einen anderen Beschluss gefasst. Im Laufe des Verfahrens sei der Ortsrat nochmal angehört worden. Eine Entscheidung sei herbeigeführt worden, die im laufenden Verfahren nicht mehr zurückgenommen worden ist. Kein anderer Vorgang sei ihm bekannt, wo dies geschieht. Hier schwebe etwas im Raum, was nicht in Ordnung sei. Er bittet nochmal darum, dass es in Wolthausen eine Ortsbegehung gibt.

Die Fachbereichsleiterin II antwortet, dass man den Ortsrat mitnehme und man wiederhole nur das, was schon mal beschlossen wurde. Wenn er zur ersten Auslegung und zur Beratung des Gutachtens kommt, werde der Ortsrat erneut beteiligt.

Ein Mitglied der SPD-Fraktion äußert, dass ein Beschluss getroffen wurde und es nun nur um die veränderten Voraussetzungen gehe. Es ändere sich nichts an der Tatsache. Es sei ein Schrittfehler mit der erneuten Ablehnung, da der Beschluss stehe. Das beschleunigte Verfahren kann nicht gewählt werden.

Ein Mitglied der FWFW-Fraktion informiert, dass sie grundsätzlich den Antrag zur Begehung in Wolthausen unterstütze. Es wäre gut einen Termin zu machen und den Tagesordnungspunkt heute zu vertagen. Sie erfragt, warum das ursprüngliche Verfahren am Faßweg nicht fortgeführt wurde. Die Fahrzeuge rasen an der Kreisstraße wie verrückt.

Die Fachbereichsleiterin II antwortet, dass sich die Flächeneigentümer am Faßweg innerhalb der gesetzten Frist nicht einigen konnten.

Um sich kurz zu beraten wird eine Sitzungsunterbrechung gewünscht.

Die Sitzung wird um 18:52 Uhr unterbrochen.

Die Sitzung wird um 18:59 Uhr wiederaufgenommen.

Ein Mitglied der SPD-Fraktion teilt mit, dass man den Vorschlag zur Ortsbegehung aufnehmen werde. Gegen die Vertagung sei man jedoch und möchte trotzdem die Beschlussempfehlung geben und bevor der Tagesordnungspunkt in den Verwaltungsausschuss aufgenommen wird, werde es die Ortsbegehung geben.

Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass man heute abstimmen werde und die Vorlage beim nächsten Verwaltungsausschuss abgesetzt. Eine Ortsbegehung soll stattfinden.

Es wird sich kurz über die Begehung in Wolthausen ausgetauscht. Wenn die Begehung stattgefunden hat, wird die Vorlage in den darauffolgenden Verwaltungsausschuss gegeben.

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) empfiehlt – vorbehaltlich der Aufstockung der Sicherheitsleistung – den Bebauungsplan Wolthausen Nr. 10 „Alte Dorfstraße“ gem. § 2 (1) BauGB im Regelverfahren aufzustellen und die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB durchzuführen. Der geplante Geltungsbereich ist im angefügten Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2021 für das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB wird aus den im Sachverhalt genannten Gründen zeitgleich aufgehoben.

Erst nach einer Ortsbegehung in Wolthausen wird eine Entscheidung im darauffolgenden Verwaltungsausschuss getroffen. Der Tagesordnungspunkt soll in der 18. Sitzung des Verwaltungsausschusses abgesetzt und entsprechend verschoben werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 5

Nein: 3

Enthaltung: 1

7

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Wolthausen Nr. 4 "Fassweg-Nord"

Ein Mitglied der CDU-Fraktion merkt an, dass auch letzten Endes vorgesehen sein sollte, dass dies in den Ortsrat gehe. Vom Ortsrat sei noch keine Stellungnahme erfolgt. Er bittet darum, dass auch hier ein Vorbehaltsbeschluss gefasst werde.

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt –vorbehaltlich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages und der Zustimmung des Ortsrates Wolthausen – die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wolthausen Nr. 4 „Fassweg-Nord“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Mit der Bebauungsplanänderung wird die Grundflächenzahl angehoben und die Geschossflächenzahl gestrichen. Der Geltungsbereich der Änderung betrifft den gesamten Bebauungsplan Wolthausen Nr. 4 „Fassweg-Nord“.

Abstimmungsergebnis:

Ja: Einstimmig

8

2. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 41 "Wohngebiet Örtzeheide - Sachstandsmitteilung zu den voraussichtlich anfallenden Planungskosten

Ohne weitere Wortmeldung wird der Beschluss gefasst.

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) empfiehlt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 41 „Wohngebiet Örtzeheide“ aufgrund der festgestellten Waldproblematik nicht durchzuführen und beauftragt die Gemeindeverwaltung die Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 5 „Lange Gärten“ für das nächste Haushaltsjahr einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 8

Nein: 0

Enthaltung: 1

9

Antrag der Gruppe "Gemeinsam für Winsen (Aller)" zur Aufnahme schützenswerter und ortsbildprägender Bäume in B-Plänen

Ein Mitglied der CDU-Fraktion merkt an, dass grundsätzlich nichts entgegenstehen würde. Die Vorbereitung müsse die Verwaltung machen. Hier müsse nun beraten werden, ob dies umsetzbar ist oder nicht. Als Variante gebe es in einigen Städten eine Baumschutzsatzung, die über die gesamte Gemeinde gelegt werde. Wenn eine Baumschutzsatzung besteht, so muss die Verwaltung auch prüfen, ob diese eingehalten wird. Dieses wird durch die Verwaltung schwer leistbar sein. Es könnte nur geahndet werden, wenn es zu einer Anzeige durch Dritte komme. Wenn man einen Bebauungsplan ändert in einem Baugebiet oder auch auf einem Privatgrundstück könne man den schützenswerten Baum gleich eintragen. Er erfragt, wie hoch der Kostenaufwand dafür wäre. Dies sei ein wichtiges entscheidendes Kriterium. Man müsse auf die Grundstücke fahren und die Bäume vermessen, damit diese aufgenommen werden. Vom Grundsatz sei der Antrag gut. Es müsse nur leistbar sein, da ansonsten ein Beschluss gar nicht umsetzbar wäre.

Die Fachbereichsleiterin II teilt mit, dass man sich einig sei, dass in der heutigen Zeit Bäume erhalten werden müssen. Seitens der Verwaltung überlege man, wie man dies umsetzen kann. Es hätte zur Folge, wenn ein Bebauungsplan zur Änderung anstehe, dass jemand mit Sachverstand sich die Bäume anschaut und feststellen muss, ob der Baum schützenswert ist oder nicht. Dann wäre die Frage, ob man überhaupt Zutritt auf den Grundstücken bekomme. Hinzu kommt, dass es im Ortskern von Winsen oftmals keine Bebauungspläne existieren und es stelle sich außerdem die Frage welche Bäume wirklich schützenswert wären. Seitens der Verwaltung könne man überlegen, ob man eine Baumschutzsatzung erlassen kann. Dort könne man auch genau bestimmen welche Bäume schützenswert sind. Die Aufnahme der Bäume in die Bebauungspläne sehe die Verwaltung als nicht zielführend an, da dies einen immensen Zeit- und Kostenaufwand darstelle.

Ein beratendes Mitglied erklärt, dass es viele Bereiche gäbe, wo es keine Bebauungspläne gibt. Gerade viele wichtige Bäume stehen auf alten Höfen. Man müsse einen anderen Weg finden und erstmal die Bäume kategorisieren und aufnehmen, um zu sehen, welche schützenwert sind. Beim Baugebiet im Hinteren Sandfeld sei seinerzeit ein Grünstreifen geschaffen worden und ein Teil des Parkplatzes sollte mit Bäumen bepflanzt werden. Man sollte sich Gedanken darübermachen, da die Gemeinde den Sachen manchmal nicht nachkomme und auf irgendwelchen Grundstücken dann Bäume geschützt werden sollen.

Ein Mitglied der FWFW-Fraktion merkt an, dass sie dafür sei Bäume zu erhalten. Aber was Privatgrundstücke betreffe, halte sie dies für zweifelhaft, da man sonst ggf. um einen Baum herumbauen müsse, wenn dieser erhalten werde. Außerdem müsse man auch bedenken, dass die Gemeindestreifen vor den Grundstücken vom Eigentümer zu pflegen sind. Sie erfragt, was mit den Ästen vom Baum gemacht werden, wenn der Baum stehenbleiben müsse, weil dieser schützenwert ist.

Die Fachbereichsleiterin II antwortet, dass hierfür die Gemeinde zuständig sei.

Das Mitglied der FWFW-Fraktion merkt an, dass eine Verkehrssicherungspflicht bestehe und der Bauhof überlastet sei.

Die Fachbereichsleiterin II fügt hinzu, dass kleine Baumarbeiten vom Bauhof erledigt werden, aber für die größeren Dinge eine Fremdfirma beauftragt wird.

Ein Mitglied der SPD-Fraktion erfragt, ob man mit der Bebauungsplanänderung automatisch die Bäume sichern könnte.

Die Fachbereichsleiterin II antwortet, dass bei jeder Änderung jemand von der Verwaltung rausfahren müsste, um zu beurteilen welche Bäume schützenswert sind.

Das Mitglied der SPD-Fraktion erfragt, ob dies die Verwaltung so sehr beschäftigen würde.

Die Fachbereichsleiterin merkt an, dass diese Vorgehensweise nicht zielführend sei.

Der Ausschussvorsitzende äußert, dass man einen Kriterienkatalog festlegen sollte und damit Fachleute vom NABU beauftragen könnte.

Ein beratendes Mitglied erklärt, dass man einen Erlass schaffen müsste, dass keine Bäume gefällt werden dürfen und dies für alle Bäume gelten sollte.

Der Teamleiter Gemeindeplanung und –entwicklung fügt hinzu, dass er mit einer Landschaftspflegerin gesprochen habe und diese sagte, dass selbst Bäume, die nicht festgesetzt wären durch den Artenschutz dennoch geschützt sein könnten. Dann müsse eine entsprechende Ersatzbepflanzung vorgenommen werden. Wenn dies der Eigentümer nicht wisse, kann es sein, dass der Baum dennoch gefällt wird. Das sei bei der Baumschutzordnung genauso. Er spreche sich dennoch für eine Satzung anstelle der Festsetzungen in Bebauungsplänen aus.

Ein Mitglied der SPD-Fraktion bittet darum, den Tagesordnungspunkt zu vertagen bis weitere Fakten vorliegen.

Die anderen Mitglieder stimmen dem zu.

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Gruppe „Gemeinsam für Winsen (Aller)“ vom 10.02.2023 zur Aufnahme schützenswerter und ortsbildprägender Bäume in B-Plänen wird vertagt und zu einem anderen Zeitpunkt erneut beraten, wenn weitere Fakten vorliegen.

Abstimmungsergebnis:

Ja: Einstimmig

10

Flächenpotenzialanalyse über die Ausweisung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Winsen (Aller)

Ein Mitglied der CDU-Fraktion teilt mit, dass es schön gewesen wäre, wenn der Ersteller der Flächenpotenzialanalyse heute anwesend wäre, um eine Vorstellung durchzuführen. Er erfragt, ob man dies ggf. in der nächsten Ratssitzung nachholen kann. Viele Dinge haben in der Analyse Berücksichtigung gefunden, ihm sei jedoch ein Fehler aufgefallen. In der Splittersiedlung Richtung Bergen habe man sich auf einen Abstand von 100 m geeinigt, hier gehe man deutlich auf 20 m ran. Er bittet darum, dass dies überprüft wird. Was jedoch fehle sind die Anschlussmöglichkeiten zum Stromnetz der jeweiligen Fläche, die ggf. in der Beratung ein Kriterium werden.

Die Fachbereichsleiterin II erklärt, dass man bei der Wohnbebauung nochmal nachsehen müsse. Das Kriterium des Anschlusses sei jedoch kein Kriterium gewesen. Man habe festgelegt, dass bei Herantreten von Investoren eine Zusage vorliegen müssen, dass der Strom eingespeist werden kann.

Ein beratendes Mitglied merkt an, dass in fast allen Bebauungsplänen spiegelnde Flächen ausgeschlossen werden, wenn man an der Wohnbebauung zu nah heranbaue. Es handele sich um enorme Spiegelflächen, deswegen sollte dies auf jeden Fall berücksichtigt werden.

Beschlussvorschlag:

Die Flächenpotenzialanalyse über die Ausweisung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Ja: Einstimmig

11

Verkauf des Haeslergebäudes (ehemalige Hauptschule)

Ohne weitere Wortmeldung wird der Beschluss gefasst.

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, dass die Verwaltung das Haeslergebäude (ehemals Hauptschule) entsprechend der beigefügten Anzeige (Anlage 4) schnellstmöglich zum Verkauf ausschreibt. Das Mindestgebot beträgt 194.000,00 €. Die Ausschreibung soll in der „Cellesche Zeitung“, dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Winsen (Aller), auf der Homepage der Gemeinde Winsen (Aller) und unter „Immoscout24“ erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Ja: Einstimmig

12

Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder

Ein Mitglied der CDU-Fraktion teilt mit, dass eine trockene Linde auf dem Wolthäuser Spielplatz stehen würde. Er habe bedenken, dass der Baum bei Wind umkippen könne.

Ein beratendes Mitglied erklärt, dass an der Wolthäuser Straße eine Buche vor seiner Haustür stehen würde. Der Bauhofleiter und der Teamleiter Tiefbau haben sich dies bereits angesehen. Derzeit sei wenig Regen und deshalb habe er im Moment kein Wasser im Keller stehen. Im August sei wieder Wasser in den Keller gelaufen. Es wurde im gesagt, dass das Pflaster hochgenommen werden müsste, weil das Wasser jetzt zum Haus laufe. Den Baum wolle man bevorzugt stehenlassen.

Er erfragt, ob die Anlieger der Straßen dazu verpflichtet sind die Seitenräume sauber zu halten. In der Schützenstraße seien die Seitenräume verwahrlost. Die Gemeinde sei vor Ort gewesen und habe die gesamten Seitenräume gesäubert. Er bittet darum den Anliegern ein Schreiben zu senden, dass dies gesäubert werden müsse.

Die Fachbereichsleiterin II äußert, dass die Gemeinde derzeit einmal im Jahr die Seitenräume säubere.

Ein Mitglied der CDW-Fraktion antwortet, dass die Vertiefung teilweise mit Mineralgemisch zugeschüttet sein soll. Zumindest seien bei einer Anliegerin bei Mäharbeiten der Rasenmäher stumpf geworden. Die Anlieger haben sich daraufhin geweigert erneut zu mähen.

Das beratende Mitglied merkt an, dass er keine Steine gesehen habe.

Die Fachbereichsleiterin teilt mit, dass man für viele Kosten in der Schützenstraße und der Wolthäuser Straße die Entwässerung wiederhergestellt habe. Die Anlieger und die Gemeinde müsse hier etwas machen, damit das länger erhalten bleibt.

Das beratende Mitglied schlägt vor, dass dies im Mitteilungsblatt erwähnt werden sollte.

Ein beratendes Mitglied der AfD-Fraktion erfragt, warum es in der Taube Bünte derzeit nicht weitergehe.

Die Fachbereichsleiterin II erklärt, dass die meisten Grundstücke bereits verkauft seien. Manche Firmen warten derzeit noch ein bisschen mit der Bebauung.

Ein beratendes Mitglied erfragt, nach wie viel Jahren eine Bebauung stattfinden müsse.

Die Fachbereichsleiterin antwortet, dass innerhalb von drei Jahren gebaut werden müsse. Der ein oder andere habe aus diesem Grund das Grundstück zurückgegeben. Derzeit seien noch genug nachfragen für ein Grundstück vorhanden.

13

Schließung der öffentlichen Sitzung

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei allen Teilnehmern und schließt die öffentliche Sitzung um 19:50 Uhr.