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Wittinger Stadtbote
Ausgabe 1/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Gestaltungssatzung für die Wittinger Innenstadt und Aufhebung der Werbesatzung

Für die Wittinger Innenstadt wurde eine Gestaltungssatzung aufgestellt und die Werbesatzung aus dem Jahr 1996 aufgehoben. Der Rat der Stadt Wittingen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Gestaltungssatzung für die Wittinger Innenstadt und die Aufhebung der Werbesatzung beschlossen. Die Werbesatzung von 1996 ist somit außer Kraft getreten und muss nicht mehr berücksichtigt werden.

Inkrafttreten ist die Gestaltungssatzung für die Wittinger Innenstadt.

Die Gestaltungssatzung beinhaltet Regelungen und Vorgaben zur Gestaltung von Werbeanlagen, Gebäuden und Außenanlagen in der Wittinger Innenstadt.

Betroffene Gebäudeeigentümer*innen müssen bei allen Maßnahmen an ihren Gebäuden oder Außenanlagen im Satzungsgebiet die Gestaltungsvorgaben berücksichtigen und einhalten. Dies gilt sowohl für genehmigungspflichtige, als auch für nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen.

Über Ausnahmen von der Gestaltungssatzung entscheidet der Landkreis Gifhorn als zuständige Baugenehmigungsbehörde.

Die Gestaltungssatzung gibt zum Beispiel vor, wie Häuserfassaden und Dächer gestaltet werden müssen oder wie große Werbeschilder sein dürfen.

Die Gestaltungssatzung für die Wittinger Innenstadt kann auf der Homepage der Stadt Wittingen unter nachfolgendem Link eingesehen werden https://www.wittingen.eu/136_Bauleitplanung.html

Die Gestaltungssatzung kann ebenfalls im Rathaus Wittingen, Bahnhofstraße 35, 29378 Wittingen nach vorheriger Anmeldung (Frau Dierks, Tel.: 05831/261311, s.dierks@wittingen.eu; Frau Ruß, Tel.: 05831/261310, a.russ@wittingen.eu; Frau Puskeiler, Tel.: 05831/261300, s.puskeiler@wittingen.eu) während der Dienstzeiten eingesehen werden.