Der Rat der Stadt Wittingen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die erste Änderung der Modernisierungsrichtlinie nach Nr. 5.3.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtline – R-StBauF-) für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Wittingen“ beschlossen. Die erste Änderung der Modernisierungsrichtlinie ist somit Inkrafttreten.
Die Änderung der Modernisierungsrichtlinie war aufgrund einer Änderung der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen notwendig geworden. Die Städtebauförderungsrichtlinie des Landes ist die Grundlage für die Richtlinie der Stadt Wittingen.
Über die Modernisierungsrichtlinie ist es für Gebäudeeigentümer*innen im Sanierungsgebiet „Innenstadt Wittingen“ möglich Fördergelder für Erneuerungsmaßnahmen zu erhalten. Im Zuge der nun geänderten Modernisierungsrichtlinie wurde unter anderem beschlossen, dass in Bar beglichene Rechnungen zukünftig nicht mehr gefördert werden können. Die Richtlinie gilt für alle privaten Förderanträge, die ab dem 01.01.2024 beschieden werden.
Die geänderte Modernisierungsrichtlinie kann auf der Homepage der Stadt Wittingen im „Ortsrecht“ oder unter dem Link https://www.wittingen.eu/355_ISEK.html eingesehen werden.
Die Fördermittelberatung zur Modernisierungsrichtlinie übernimmt die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) als Sanierungsträger der Stadt Wittingen. Interessierte Gebäudeeigentümer*innen können sich direkt an die NLG, Hr. Wittenberg (Tel.: 04131/950327; martin.wittenberg@nlg.de) wenden. Die Beratung ist für Gebäudeeigentümer*innen kostenfrei.