Wie Sie aus den politischen Beratungen der Stadt Wittingen und den Veröffentlichungen erfahren haben, sind die Messbeträge für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und die Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) zum 01.01.2024 angepasst worden. Dadurch erhöht sich für Sie die Grundsteuer.
Der Rat der Stadt Wittingen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Anpassung über die Haushaltssatzung 2024 beschlossen. Über die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuern erhalten Sie in den nächsten Wochen einen Grundsteuerbescheid von der Stadt Wittingen. Wir bitten Sie, bis zum Erhalt des Bescheides noch den alten Grundsteuerbetrag zu den Fälligkeiten zu überweisen, sofern Sie der Stadtkasse kein Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben.
Hinsichtlich Ihre individuellen Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 können wir Ihnen noch keine Auskunft geben, da das Erfassungsverfahren im Zuge der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 noch nicht abgeschlossen ist. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Berechnung erfolgen oder abgesehen werden, ob sich ihr individueller Grundsteuerbetrag mindert oder erhöht. Wir bitten daher von Nachfragen abzusehen. Auch hier werden Sie zu gegebener Zeit einen Grundsteuerbescheid von der Stadt Wittingen erhalten.