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Wittinger Stadtbote
Ausgabe 10/2025
Aus dem Landkreis
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Fortführung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung im Landkreis Gifhorn bis 2028

Kerstin Boysen (2.v.l), Geschäftsführende Gesellschafterin der Regenbogen Fahrdienst GmbH, ist bis zum Jahr 2028 weiterhin mit dem Angebot des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen vom Landkreis Gifhorn beauftragt. Foto: Landkreis Gifhorn



Der Landkreis Gifhorn hält nach erfolgreichem Ausschreibungsverfahren bis Mitte 2028 weiterhin das Angebot des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung vor. Der Anbieter "Regenbogen Fahrdienst GmbH" wurde dafür weiterhin für den Zeitraum 01.07.2025 bis zum 30.06.2028 durch den Landkreis Gifhorn beauftragt.

Der zuständige Kreisrat Rolf Amelsberg und Fachbereichsleiterin Heike Busse begrüßen die erfolgreiche Vergabe: „Bereits in der Vergangenheit haben wir sehr vertrauensvoll mit dem Fahrdienst 'Regenbogen' zusammengearbeitet. Aufgrund der örtlichen Nähe sind Absprachen und Vereinbarungen mit Frau Boysen immer schnell und unkompliziert möglich. Wir freuen unsdeshalb auf die Fortsetzung der guten Kooperation."

Unter Begleitung des Behindertenbeirates im Landkreis Gifhorn wurde zum vorherigen Ausschreibungszeitraum eine Anpassung der Leistungsbeschreibung vorgenommen. So wurde unter anderem der berechtigte Personenkreis zur Nutzung des Fahrdienstes um Personen, die wegen der Art und Schwere der Behinderung ohne fremde Hilfe öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können oder denen die Nutzung aus anderen Gründen nicht zumutbar ist, erweitert, wenn diese ihre Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis durch ein ärztliches Attest nachweisen.

Eine weitere Neuerung betrifft Menschen, die den Fahrdienst zur Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten oder eines politischen Amtes nutzen. Diese können ihr Fahrscheinheft über die üblichen 76 Fahrten erweitern lassen, wenn dies für die Ausübung des Ehrenamtes erforderlich ist.

Außerdem wurde der zeitliche Umfang des Fahrdienstes erweitert, sodass die letzte Abfahrt nun bis 00:30 Uhr möglich ist. Dies eröffnet den Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, auch Abendveranstaltungen wie beispielsweise Konzerte zu besuchen.

Neben diesen Änderungen gibt es für Begleitpersonen, auch wenn die Person mit Behinderung nicht das Merkzeichen B eingetragen hat, die Möglichkeit als Selbstzahler*in mitzufahren.

Außerdem soll neben der Barzahlung auch Kartenzahlung vorgehalten werden.

Bei Fragen zur Durchführung des Fahrdienstes steht Ihnen die Regenbogen Fahrdienst GmbH unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Regenbogen Fahrdienst

Lehmkuhlenfeld 27

38444 Wolfsburg

Telefon: 05308-5211000