Die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung im Stadtgebiet Wittingen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:
Den Eigentümern der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke wird die Reinigung der öffentlichen Straßen, einschließlich des Winterdienstes, auferlegt.
Zur Straßenreinigung gehören Gehwege, Radwege, Parkspuren, Gossen und Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Laub, Papier sowie sonstigem Unrat von diesen Flächen.
Die Straßenreinigung ist spätestens am letzten Werktag jeder Woche vorzunehmen.
vom 01.04. bis 30.09. bis spätestens 21:00 Uhr
vom 01.10. bis 31.03. bis spätestens 18:00 Uhr
Die Überwachung der Einhaltung zur ordnungsgemäßen Straßenreinigung obliegt dem Ordnungsamt der Stadt Wittingen.
Die Straßenreinigungssatzung und die Verordnung können Sie auf der Internetseite der Stadt Wittingen (www.wittingen.eu) unter è Rathaus è Ortsrecht è 2.05. Straßenreinigung einsehen.