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Wittinger Stadtbote
Ausgabe 11/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Straßenreinigung im Stadtgebiet Wittingen

Die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung im Stadtgebiet Wittingen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:

Wer ist für die Straßenreinigung zuständig?

Den Eigentümern der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke wird die Reinigung der öffentlichen Straßen, einschließlich des Winterdienstes, auferlegt.

Was muss gereinigt werden?

Zur Straßenreinigung gehören Gehwege, Radwege, Parkspuren, Gossen und Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Laub, Papier sowie sonstigem Unrat von diesen Flächen.

Wann ist die Straßenreinigung durchzuführen?

Die Straßenreinigung ist spätestens am letzten Werktag jeder Woche vorzunehmen.

Zeitraum:

vom 01.04. bis 30.09. bis spätestens 21:00 Uhr

vom 01.10. bis 31.03. bis spätestens 18:00 Uhr

Wer kontrolliert die Einhaltung der Straßenreinigung?

Die Überwachung der Einhaltung zur ordnungsgemäßen Straßenreinigung obliegt dem Ordnungsamt der Stadt Wittingen.

Wo sind die Details nachzulesen?

Die Straßenreinigungssatzung und die Verordnung können Sie auf der Internetseite der Stadt Wittingen (www.wittingen.eu) unter è Rathaus è Ortsrecht è 2.05. Straßenreinigung einsehen.