Schneebedeckte, glatte Straßen sowie (Fuß-)Wege können schnell zu einer Gefahr für Fußgänger, Rad- und Autofahrer werden. Sofern alle ihrer Räum- und Streupflicht nachgehen, können alle Verkehrsteilnehmer sicher durch die Wintermonate kommen. Alljährlich treten Fragen zum Winterdienst und der Verkehrssicherungspflicht auf. Die wichtigsten Informationen nachfolgend für Sie zusammengefasst:
Zusätzlich zur Straßenreinigung ist auch der Winterdienst auf die Anlieger übertragen.
Zur Sicherung des Fußgänger- bzw. Fahrzeugtagesverkehrs sind bei Schneefall die Gehwege, einschließlich gemeinsamer Rad- und-Gehwege mit einer Breite von weniger als 1,00 m vollständig freizuhalten. Die übrigen Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,50 m geräumt werden. Sofern wetterbedingt möglich, ist bei Schnee- und/oder Eisglätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg gewährleistet ist. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abfließen kann.
Bei einem Brand zählt jede Sekunde. Es ist daher besonders wichtig, dass die Feuerwehren im Einsatz alle Hydranten als Wasserentnahmestelle schnellstmöglich finden. Bitte unterstützen Sie die Einsatzkräfte, indem Sie die Hydranten eis- und schneefrei halten.
In der Regel sind im Stadtgebiet überwiegend sogenannte „Unterflurhydranten“ integriert. Diese sind über rote Hinweisschilder zu erkennen und zu finden:
Der Winterdienst ist werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr durchzuführen und bei Bedarf bis 20.00 Uhr zu wiederholen.
Die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung der Stadt Wittingen kann auf der Homepage der Stadt Wittingen unter www.wittingen.eu {{gt}} Rathaus {{gt}} Ortsrecht {{gt}} 2.05 Straßenreinigung eingesehen werden.