Die wichtigsten Informationen nachfolgend für Sie zusammengefasst:
Den Eigentümern der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücken wird die Reinigung der öffentlichen Straßen, einschließlich Winterdienst, auferlegt.
Zur Straßenreinigung gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, Park-spuren, Gossen und Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Laub, Papier sowie sonstigem Unrat von diesen Flächen.
Die Straßenreinigung ist spätestens am letzten Werktag jeder Woche vorzunehmen.
vom 01.04. bis 30.09. bis spätestens 21:00 Uhr
vom 01.10. bis 31.03. bis spätestens 18:00 Uhr
Die Überwachung der Einhaltung zur ordnungsgemäßen Straßen-reinigung obliegt den Ordnungsamt der Stadt Wittingen.
Die Straßenreinigungssatzung und die Verordnung können Sie auf der Internetseite der Stadt Wittingen (www.wittingen.eu) unter Rathaus {{gt}} Ortsrecht {{gt}} 2.05. Straßenreinigung einsehen.