Auf den städtischen Friedhöfen in Boitzenhagen, Darrigsdorf, Erpensen, Glüsingen, Ohrdorf, Lüben, Rade, Schneflingen, Stöcken/Gannerwinkel, Teschendorf/Küstorf und Vorhop finden bis zum 30.07.2026 die Überprüfungen der Standsicherheit der Grabmale statt.
Laut § 9 VSG 4.7 muss sichergestellt sein, dass
Grabmale und Fundamente nach den anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden,
Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Das Prüfungsergebnis ist schriftlich festzuhalten.
Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.