Hunde erfüllen in unserer Gesellschaft wichtige Aufgaben. Sie arbeiten als Therapiehunde, werden bei der Polizei in der Verbrechensbekämpfung eingesetzt und sind in vielen Fällen auch einfach nur eins: ein treuer und loyaler Lebensgefährte.
Leider muss immer wieder im Gebiet der Stadt Wittingen festgestellt werden, dass in der Innenstadt und öffentlichen Park- und Grünanlagen vermehrt eine Verunreinigung durch Hundekot vorzufinden ist.
Es liegt in der Verantwortung, Sauberkeit und des Pflichtbewusstseins des „Herrchens oder Frauchens“ hierauf zu achten und die Hinterlassenschaften sofort zu beseitigen. Schließlich ist das, was so ein Hund hinterlässt, nicht nur unästhetisch und abstoßend, Hundekot ist auch ein Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer.
Umso wichtiger ist die Lösung des Problems, gerade bei einer steigenden Anzahl der Vierbeiner in deutschen Haushalten.
Deswegen sind alle Hundebesitzer darüber zu informieren, die Verunreinigungen durch Kot unverzüglich zu entfernen. In heimischen Geschäften gibt es die Möglichkeit, Hundekotbeutel oder ähnliches zu erwerben.
Helfen Sie dazu beizutragen, dass Straßen, Gehwege, Plätze und öffentliche Anlagen nicht durch Hundekot verunreinigt werden.
Für weitere Details kann die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit unter www.wittingen.eu {{gt}} Rathaus {{gt}} Ortsrecht {{gt}} 2.01 Sicherheit und Ordnung eingesehen werden.
Der Frühling ist da und damit in Niedersachsen auch die Leinenpflicht für Hunde. Während die Natur im Frühling erwacht, beginnt mit der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit eine Phase, in der Wildtiere besonderen Schutz benötigen. Daher gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien
Landschaft die allgemeine Leinenpflicht für Hunde (Vgl. §§ 2, 33 NWaldLG).
Der Hund kann außerhalb dieser sogenannten Schonzeit ohne Leine unterwegs sein.