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Wittinger Stadtbote
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Landratswahl am 26. Oktober 2025 und ggf. Stichwahl am 09. November 2025

Auf Grund des Todes von Landrat Tobias Heilmann muss gem. § 80 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) innerhalb von sechs Monaten die Wahl einer Landrätin / eines Landrats erfolgen. Der Kreistag hat dafür den 26.10.2025 als Wahltermin bestimmt. Gewählt wird von 08:00 – 18:00 Uhr. Erhält an diesem Wahltag kein Kandidat mind. 50% der abgegebenen Stimmen, ist innerhalb von zwei Wochen eine Stichwahl zwischen der / dem erstplatzierten und zweitplatzierten Bewerber*in erforderlich. Diese findet ggf. am 09. November 2025 von 08:00 – 18:00 Uhr statt.

Für diese Direktwahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU besitzt, seit mind. drei Monaten im Wahlgebiet Landkreis Gifhorn wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

In der Stadt Wittingen sind nachfolgende Wahlbezirke eingerichtet:

Boitzenhagen, Darrigsdorf/Wollerstorf, Erpensen, Eutzen/Wunderbüttel, Gannerwinkel, Glüsingen, Hagen/Mahnburg, Kakerbeck/Suderwittingen, Knesebeck „Nord“, Knesebeck „Süd“, Schneflingen/Küstorf/Teschendorf, Lüben, Ohrdorf, Rade, Radenbeck, Stöcken, Vorhop, Wittingen I, Wittingen II, Wittingen III, Zasenbeck/Plastau. Des Weiteren zwei Briefwahlbezirke: Briefwahl Wittingen 1: hier werden die Briefwähler der Wahlbezirke Wittingen I, II und III ausgewertet sowie Briefwahl Wittingen 2. In diesem Briefwahlbezirk werden die Briefwähler der Wahlbezirke Knesebeck „Nord“ und „Süd“ ausgezählt. Alle anderen Briefwahlunterlagen werden in den jeweiligen Wahlbezirken mit ausgewertet (z. B. die Briefwahlunterlagen einer wahlberechtigten Person aus Boitzenhagen werden dem Wahlvorstand aus Boitzenhagen übergeben und dort mit den Urnenwählern ausgezählt).

Einige ehrenamtliche Wahlhelfer*innen sind bereits einberufen. Ein Wahlvorstand besteht aus einer/einem Wahlvorsteher*in, einer/einem stellv. Wahlvorsteher*in, einer/einem Schriftführer*in sowie weiteren 3 – 5 Beisitzer*innen. Der Einsatz erfolgt in „zwei Schichten“, ab 18:00 Uhr kommt der gesamte Vorstand zur Ermittlung des Ergebnisses zusammen. Für die Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen sowie deren Stellvertreter*innen findet eine Schulung im Rathaus Wittingen statt.

Wahlhelfer*innen sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Sie überwachen, dass der Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen wird. Nach Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr werden die Stimmzettel ausgezählt und das jeweilige Wahlergebnis ermittelt. Das Ergebnis wird in einer Wahlniederschrift dokumentiert. Für die Übernahme eines Wahlehrenamtes wird ein sog. Erfrischungsgeld gewährt.

Personen, die an der Übernahme einer ehrenamtlichen Wahlhelfertätigkeit interessiert sind, können sich gern an die Stadt Wittingen wenden, E-Mail: stadt@wittingen.eu oder telefonisch: 0 58 31 – 261 111.