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Wittinger Stadtbote
Ausgabe 9/2025
Aus dem Landkreis
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Aus dem Landkreis

600 Millionen Euro erhalten Landkreise, Städte und Gemeinden in Niedersachsen, um in Infrastruktur und Einrichtungen investieren zu können. Die Niedersächsische Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur vereinfachten Verteilung und zum vereinfachten Abruf von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger sowie dessen Einbringung in den Landtag unter direkter Überweisung in den Innenausschuss beschlossen. Zudem hat die Landesregierung entschieden, wie die Mittel des Ende März 2025 geschlossenen Pakts für

Kommunalinvestitionen verteilt werden. Davon profitiert auch der Landkreis Gifhorn.

Dominik Meyer zu Schlochtern, Erster Kreisrat des Landkreises Gifhorn, der kommissarisch die Landkreisverwaltung leitet, freut sich über die Fördermittel aus dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz: „Konkret werden für Kommunalinvestitionen 6.471.989,17 Euro in den Landkreis Gifhorn fließen. Wir haben im Landkreis Gifhorn eine Vielzahl von anstehenden Baumaßnahmen. Welche geeignet sein werden für eine Nutzung der Förderung, wird von der Ausgestaltung der Förderbedingungen abhängen. Infrage kommen der Multifunktionsraum am Sibylla-Merian-Gymnasium in Meinersen, die Sporthalle am Otto-Hahn-Gymnasium oder auch Schulhofumgestaltungen an den weiteren landkreiseigenen Schulen. Auch in den Kreisstraßen- und Radwegebau im Landkreis wird weiter investiert.“

Im März dieses Jahres hatte der verstorbene Landrat Tobias Heilmann den Pakt für Kommunalinvestitionen mit den Worten begrüßt, dass die zusätzlichen Finanzmittel ein wichtiges Zeichen in Zeiten von stark angespannten Haushalten in den niedersächsischen Kommunen seien, und verkündet, dass zunächst die Projekte aus den Bereichen Schule, Kreisstraßen und Radwege, welche die Kreispolitik bereits beschlossen hatte, mit dem Geld bezahlt werden.

Durch ein schlankeres und bürokratieärmeres Verwendungsnachweisverfahren sollen die Verwaltungen von Land und Kommunen erheblich entlastet werden. Dabei erhalten die Gemeinden einen Anteil von 50,9 Prozent, während die Landkreise einen Anteil von 49,1 Prozent zugewiesen bekommen. Die Verteilung innerhalb der jeweiligen Gebietskörperschaften erfolgt nach dem Prinzip der Einwohnerzahl, wobei jeder Kommune ein Sockelbetrag in Höhe von 200.000 Euro garantiert wird. Dies entspricht Forderungen des Niedersächsischen Landkreistages und des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.