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Tangermünde
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung - Festsetzung der Grundsteuer in der Einheitsgemeinde Tangermünde für das Kalenderjahr 2024

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) kann für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Die Einheitsgemeinde Tangermünde macht hinsichtlich der Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2024 von dieser Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung Gebrauch und setzt hiermit – vorbehaltlich der Erteilung eines schriftlichen Grundsteuerbescheides 2024 in individuellen Fällen – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest.

Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2024 erhalten, haben im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer zu entrichten, wie sie zuletzt festgesetzt wurde.

Auf den Inhalt der zuletzt ergangenen schriftlichen Bescheide über Grundabgaben wird ausdrücklich hingewiesen.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung im Internet unter der Internetadresse www.tangermuende.de („Politik & Verwaltung“ à Bekanntmachungen und Veröffentlichungen) treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, die mit dem Erhalt eines schriftlichen Steuerbescheides eintreten würden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, nachdem die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgt ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Tangermünde, Lange Str. 61, 39590 Tangermünde, Widerspruch eingelegt werden.

Hinweis:

Der Widerspruch hat keine zahlungsaufschiebende Wirkung.

Stadt Tangermünde, 02.01.2024

Steffen Schilm
Bürgermeister
Allgemeine Hinweise zur Grundsteuer

Steuerpflicht bei Eigentumswechsel

Die Grundsteuer entsteht in voller Höhe mit dem Beginn des Kalenderjahres.

Persönlicher Schuldner der Grundsteuer für das jeweilige Kalenderjahr ist grundsätzlich derjenige, dem das Grundstück, die Eigentumswohnung usw. zu Beginn des Kalenderjahres gehört (Stichtag: 01.01.). Anderslautende private Absprachen, auch notariell beglaubigt, haben darauf keinen Einfluss.

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Bei einem Eigentumswechsel darf die Umschreibung der Grundsteuer seitens der Verwaltung erst vorgenommen werden, wenn das Finanzamt zuvor den Grundbesitz dem neuen Eigentümer zugerechnet hat (Zurechnungsfortschreibung). Diese Zurechnung erfolgt in der Regel frühestens zum 01.01. des auf den Zeitpunkt des wirtschaftlichen Überganges folgenden Jahres.

Der ehemalige Eigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestimmungen (Grundsteuergesetz) für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwortlich. Seine Zahlungsverpflichtung endet erst, wenn er einen Bescheid erhält, aus dem das Ende der Steuerpflicht hervorgeht (Abmeldebescheid). Der neue Eigentümer wird erst für darauffolgende Zeiträume zur Zahlung der Grundsteuer unmittelbar herangezogen.

Zahlungsweise

Die im zuletzt ergangenen Bescheid erwähnte Zahlungsweise bleibt so lange verbindlich, bis eine Änderung beantragt wird.

Folgende Möglichkeiten der Zahlungsweise bestehen:

- Je ein Viertel des Jahresbetrages wird am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November entrichtet.

- Jahresbeträge bis 15,00 Euro sind am 15. August fällig.

- Jahresbeträge, die mehr als 15,00 Euro betragen, jedoch 30,00 Euro nicht übersteigen, sind je zur Hälfte ihres Jahresbetrages am 15. Februar und 15. August fällig.

Der Jahresbetrag kann auf Antrag ungeteilt zum 01. Juli entrichtet werden. Der Antrag ist bis zum 30.09. des jeweiligen Vorjahres zu stellen. Die Zahlungsweise kann nur für zukünftige Jahre geändert werden.

Zahlungsverkehr

Sie sparen Zeit und vermeiden Säumniskosten, wenn sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.

Formulare sowie Auskunft über geleistete Zahlungen, Erstattung von Guthaben und die Berechnung von Nebenforderungen erhalten Sie von der Stadtkasse.

Das SEPA-Formular ist auch im Internet unter www.tangermuende.de abrufbar.