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Tangermünde
Ausgabe 1/2024
Verwaltungsinformationen
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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Zur Vereinheitlichung deutscher Passdokumente hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens beschlossen. Daraus ergibt sich, dass ab 01.01.2024 das Dokument „Kinderreisepass“ nicht mehr ausgestellt wird.

Für Kinder unter 12 Jahren werden nur noch Personalausweise (Gebühr 22,80 €) und elektronische Reisepässe (Gebühr 37,50 €) beantragt werden können. Die Gültigkeitsdauer beträgt jeweils 6 Jahre.

Es gilt zu beachten, dass die Dokumente nicht mehr vor Ort im Einwohnermeldeamt, sondern durch die Bundesdruckerei ausgestellt werden. Eine Lieferungszeit von 4 bis 8 Wochen ist daher bei der Beantragung einzuplanen.

Bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre angegebene Gültigkeit.

Link zur Seite des Bundestages: Deutscher Bundestag - Bundestag schafft Kinderreisepass ab.