Kartengrundlage: Liegenschaftskarte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, Gemarkung Tangermünde, Flur 4 und Flur 5 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2024, G01-5010849-2014-5
hier: Inkrafttreten der Satzung gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch
Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat auf seiner Sitzung am 18.12.2024 den Bebauungsplan „Erweiterung des Lebensmittelmarktes Kirschallee 1E Tangermünde“ als Satzung beschlossen und die Begründung zum Bebauungsplan gebilligt.
Gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch wird hiermit der Beschluss des Bebauungsplanes „Erweiterung des Lebensmittelmarktes Kirschallee 1E Tangermünde“ mit Begründung als Satzung ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Erweiterung des Lebensmittelmarktes Kirschallee 1E Tangermünde“ mit Begründung als Satzung in Kraft.
Der Bebauungsplan „Erweiterung des Lebensmittelmarktes Kirschallee 1E Tangermünde“ mit Begründung wird gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch in der Stadt Tangermünde, Lange Straße 61, Zimmer 24, in 39590 Tangermünde während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt:
www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung - Bekanntmachungen und Veröffentlichungen - Stadtplanung/Auslegungen
Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Unbeachtlich werden
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Tangermünde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich zur Bekanntmachung im Amts- und Informationsblatt der Stadt Tangermünde am 16.01.2025 in das Internet unter der Internetadresse der Stadt Tangermünde unter www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung - Bekanntmachungen und Veröffentlichungen/Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Erweiterung des Lebensmittelmarktes Kirschallee 1E Tangermünde“ umfasst die Flurstücke 849 und 850 der Flur 5 und die Flurstücke 328, 329 und 331 der Flur 4 in der Gemarkung Tangermünde und damit den nachfolgend dargestellten Bereich südlich der Kirschallee.