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Tangermünde
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Kartengrundlage: Liegenschaftskarte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, Gemarkung Tangermünde, Flur 4 und Flur 5 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2024, G01-5010849-2014-5

Bebauungsplan „Erweiterung des Lebensmittelmarktes Kirschallee 1E Tangermünde“

hier: Inkrafttreten der Satzung gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat auf seiner Sitzung am 18.12.2024 den Bebauungsplan „Erweiterung des Lebensmittelmarktes Kirschallee 1E Tangermünde“ als Satzung beschlossen und die Begründung zum Bebauungsplan gebilligt.

Gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch wird hiermit der Beschluss des Bebauungsplanes „Erweiterung des Lebensmittelmarktes Kirschallee 1E Tangermünde“ mit Begründung als Satzung ortsüblich bekanntgemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Erweiterung des Lebensmittelmarktes Kirschallee 1E Tangermünde“ mit Begründung als Satzung in Kraft.

Der Bebauungsplan „Erweiterung des Lebensmittelmarktes Kirschallee 1E Tangermünde“ mit Begründung wird gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch in der Stadt Tangermünde, Lange Straße 61, Zimmer 24, in 39590 Tangermünde während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt:

www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung - Bekanntmachungen und Veröffentlichungen - Stadtplanung/Auslegungen

Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche, § 44 Baugesetzbuch
  1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
  2. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften, § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Tangermünde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hinweis nach § 17 Absatz 3 Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt Tangermünde

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich zur Bekanntmachung im Amts- und Informationsblatt der Stadt Tangermünde am 16.01.2025 in das Internet unter der Internetadresse der Stadt Tangermünde unter www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung - Bekanntmachungen und Veröffentlichungen/Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.

Lage in der Stadt Tangermünde

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Erweiterung des Lebensmittelmarktes Kirschallee 1E Tangermünde“ umfasst die Flurstücke 849 und 850 der Flur 5 und die Flurstücke 328, 329 und 331 der Flur 4 in der Gemarkung Tangermünde und damit den nachfolgend dargestellten Bereich südlich der Kirschallee.

Tangermünde, den 19.12.2024

Schilm
Bürgermeister