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Tangermünde
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Kartengrundlage: Liegenschaftskarte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2023, G01-5010849-2014-5, Stadt Tangermünde, Gemarkung Buch, Flur 14

Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Buch“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht

hier: Inkrafttreten der Satzung gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat auf seiner Sitzung am 25.09.2024 den Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Buch“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht als Satzung beschlossen.

Gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch wird hiermit der Beschluss des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Buch“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht als Satzung ortsüblich bekanntgemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Buch“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht als Satzung in Kraft.

Der Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Buch“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch in der Stadt Tangermünde, Lange Straße 61, Zimmer 24, in 39590 Tangermünde während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt:

www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung - Bekanntmachungen und Veröffentlichungen - Stadtplanung/Auslegungen

Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche, § 44 Baugesetzbuch

  1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
  2. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften, § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Tangermünde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hinweis nach § 18 Absatz 3 Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt Tangermünde

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich zur Bekanntmachung im Amts- und Informationsblatt der Stadt Tangermünde am 17.10.2024 in das Internet unter der Internetadresse der Stadt Tangermünde unter www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung - Bekanntmachungen und Veröffentlichungen/Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.

Lage in der Stadt Tangermünde

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Buch“ umfasst nachfolgend aufgeführte Flurstücke im Süden der Gemarkung Buch:

Flur 13, Flurstück 100

Flur 14, Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5/1, 8/1, 9, 10, 11, 13/1, 14, 15, 16/1, 18, 20/1, 21, 22, 23/1, 25, 26/1, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36/2, 37/2, 38, 40/3, 41/2, 42/2, 43, 44, 84, 85/1, 87, 88, 90/1, 248, 249/28, 250 und 250/28

Tangermünde, den 26.09.2024

Schilm, Bürgermeister