Lage in der Stadt Tangermünde (TK 10/2018) © Geobasis DE/ G01-5010849-2014
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Hämerten“ und des Vorentwurfes der Begründung mit Umweltbericht
Am 28.06.2023 hat der Stadtrat der Stadt Tangermünde den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Hämerten“ und folgende Ziele des Bebauungsplanes beschlossen:
| - | Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Ortschaft Hämerten beiderseits der Eisenbahn – Hauptstrecke Hannover Berlin |
| - | Berücksichtigung von Abständen der Freiflächenphotovoltaikanlage zu Wohngrundstücken und zum Elberadweg zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen |
| - | Sicherung von Flächen auf denen Kompensationsmaßnahmen für Natur und Landschaft festgelegt sind. |
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Hämerten“ und der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der Zeit (Veröffentlichungsfrist)
vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024
im Internet über die Internetadresse der Stadt Tangermünde unter
www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung – Bekanntmachungen und Veröffentlichungen – Stadtplanung/Auslegungen – Weitere Verfahren – Beteiligungsverfahren/Zum Beteiligungsportal veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planungsunterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung der Stadt Tangermünde, Amt für Finanzen/Investitionen (Zimmer 24), Lange Straße 61, 39590 Tangermünde während folgender Öffnungszeiten öffentlich aus:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
oder nach Vereinbarung (Ansprechpartnerin Frau Hünemörder, Telefon 039322-93215, E-Mail Huenemoerder@tangermuende.de).
Hinweise
| 1. | Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. | |
| 2. | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an (E-Mail): Huenemoerder@tangermuende.de | |
| Es bestehen folgende weitere Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen: | |
| - | schriftlich oder mündlich zur Niederschrift: Stadt Tangermünde, Lange Straße 61, 39590 Tangermünde |
| 3. | Während der Auslegungsfrist besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. | |
Hinweis nach § 18 Abs. 3 Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt Tangermünde:
Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich zur Bekanntmachung im Amts- und Informationsblatt der Stadt Tangermünde am 17.10.2024 in das Internet unter der Internetadresse der Stadt Tangermünde unter www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung – Bekanntmachungen und Veröffentlichungen/Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.