Gemäß § 42 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBL. LSA S.288) i.V.m § 75 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, soweit ein Gewählter nicht in die Vertretung eintritt, im Laufe der Wahlperiode verstirbt oder aus der Vertretung ausscheidet.
Auf Grund der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss in der öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2024 zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 geht das Mandat des ausgeschiedenen Ortschaftsratsmitgliedes Frau Josephine Schönfisch auf Frau Dr. agr. Uta Mitsch über.
Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des § 47 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt.