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Tangermünde
Ausgabe 12/2025
Verwaltungsinformationen
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Verwaltungsinformationen

Wir möchten auch in diesem Jahr darauf hinweisen, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, also in der Innenstadt von Tangermünde, aufgrund des geltenden Sprengstoffrechtes verboten ist.

Grund für dieses bundesweite Verbot ist der bundesweite gleichmäßige Schutz der historischen Altstädte.

Bei Verstößen kann ein Verwarn- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Fengler
Sachgebietsleiterin