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Tangermünde
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Tangermünde

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Tangermünde zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.

Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 19.06.2023 bis 31.07.2023 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Tangermünde befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 31.07.2023 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben.

Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen.

Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 15.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 öffentlich ausgelegt.

Ort der öffentlichen Auslegung:

Stadt Tangermünde

Amt für öffentliche Ordnung und Kultur

Notpforte 2

39590 Tangermünde

Zeiten der öffentlichen Auslegung:

Mo.:

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Di.:

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Do.:

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren

einzusehen.

Sie haben bis zum 15.03.2024 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an: Stadt Tangermünde, Amt für öffentliche Ordnung und Kultur, Lange Str. 61, 39590 Tangermünde oder per E-Mail an: ordnungsamt@tangermuende.de – sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern.

Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat abschließend einen Beschluss fassen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Tangermünde, 17.01.2024

Schilm