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Tangermünde
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 in der Stadt Tangermünde

Aufforderung der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände

Gemäß § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBI. LSA 2004, S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2023 (GVBI. LSA S. 590), in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBI. LSA 1994, S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. September 2023 (GVBI. LSA S. 501) mach ich für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 bekannt:

Für jeden Wahlbezirk wird vom Wahlleiter ein Wahlvorstand gebildet. Zu der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 werden 13 Wahlvorstände gebildet.

Der Gemeindewahlleiter hat gemäß § 12 Abs. 1 KWG LSA i.V.m. § 6 Abs. 2 KWO LSA die Anzahl der zu berufenden Beisitzer auf bis zu acht Beisitzer pro Wahlvorstand festgesetzt. Aus den Beisitzern werden der Stellvertreter des Wahlvorstehers, der Schriftführer und dessen Stellvertreter bestimmt.

Bei der Berufung der Beisitzer sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Schlagen die Parteien und Wählergruppen keine oder nicht genügend Wahlberechtigte als Beisitzer vor, so beruft der Gemeindewahlleiter die erforderlichen Beisitzer nach seinem Ermessen.

Auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA sowie auf § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a KWG LSA wird hingewiesen.

Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und müssen Wahlberechtigte der Einheitsgemeinde Tangermünde sein.

Die Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes oder das Ausscheiden aus diesem ist nach § 13 Abs. 3 KWG LSA nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

Ich fordere daher die im Wahlgebiet der Einheitsgemeinde Tangermünde vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum

15. März 2024

Wahlberechtigte als Beisitzer für die Wahlvorstände unter nachfolgend aufgeführter Adresse vorzuschlagen:

Stadt Tangermünde

Gemeindewahlleiter

Lange Str. 61

39590 Tangermünde.

Tangermünde, den 31.01.2024

Steffen Schilm
Gemeindewahlleiter