Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tangermünde mit den Ortschaften Bölsdorf, Buch, Grobleben, Hämerten, Langensalzwedel, Miltern und Storkau (Elbe) und des Entwurfes der Begründung
Beschluss des Stadtrates
Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat am 31.01.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tangermünde mit den Ortschaften Bölsdorf, Buch, Grobleben, Hämerten, Langensalzwedel, Miltern und Storkau (Elbe) und den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht bestätigt und die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 Baugesetzbuch beschlossen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tangermünde mit den Ortschaften Bölsdorf, Buch, Grobleben, Hämerten, Langensalzwedel, Miltern und Storkau (Elbe), der Entwurf der Begründung und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit (Veröffentlichungsfrist)
vom 19.02.2024 bis einschließlich 21.03.2024
im Internet über die Internetadresse der Stadt Tangermünde unter
www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung – Bekanntmachungen und Veröffentlichungen – Stadtplanung/Auslegungen ® Weitere Verfahren –Beteiligungsverfahren/Zum Beteiligungsportal veröffentlicht.
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
oder nach Vereinbarung (Ansprechpartner Herr Stagneth, Telefon 039322-93244, E-Mail stagneth@tangermuende.de).
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
| • | Umweltbericht zur 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tangermünde mit den Ortschaften Bölsdorf, Buch, Grobleben, Hämerten, Langensalzwedel, Miltern und Storkau (Elbe) |
| • | Kartierbericht zum Bebauungsplan Bürgersolarpark Buch (Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH, Mai 2023) zum Änderungsbereich 27 Sonderbauflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Süden der Gemarkung Buch auf Grenzertragsböden |
| • | umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB |
Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern:
| 1. | Tiere und Pflanzen/Biotoptypen: |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Stellungnahme des Landkreises Stendal, Sachgebiet Naturschutz und Forsten vom 29.08.2023 |
| - | Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit vom 28.07.2023 zu geschützten Arten |
| 2. | Boden / Fläche |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Stellungnahme des Landkreises Stendal, Ordnungsamt vom 29.08.2023 zum Kampfmittelverdacht |
| - | Aussagen zu Geotopen und Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 10.08.2023 |
| - | Aussagen zur Betroffenheit der landwirtschaftlichen Nutzung des Schutzgutes Boden in der Stellungnahme des Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark vom 07.08.2023 |
| 3. | Wasser |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Stendal vom 29.08.2023 |
| - | Aussagen zur Hydrologie in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 10.08.2023 |
| - | Aussagen zu Hochwasserereignissen, Maßnahmen des Hochwasserschutzes und Überschwemmungsgebieten in der Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vom 15.08.2023 |
| 4. | Klima und Luft |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| 5. | Landschaft |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| 6. | Mensch |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Stellungnahme des Landkreises Stendal, untere Immissionsschutzbehörde vom 29.08.2023 zum Immissionsschutz |
| 7. | Kultur- und Sachgüter |
| - | Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht |
| - | Information zu Belangen der Bau- und Kunstdenkmalpflege in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 21.07.2023 |
| - | Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 15.08.2023 |
Der Umweltbericht ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten zum konkreten Vorhaben sind Bestandteil der ausgelegten und im Internet einsehbaren Unterlagen.
Hinweise
| 1. | Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. |
| 2. | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an (E-Mail): stagneth@tangermuende.de |
| Es bestehen folgende weitere Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen: |
| - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift: Stadt Tangermünde, Lange Straße 61, 39590 Tangermünde |
| 3. | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. |
| 4. | Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ist ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. |
Hinweis nach § 18 Abs. 3 Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt Tangermünde:
Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich zur Bekanntmachung im Amts- und Informationsblatt der Stadt Tangermünde am 15.02.2024 in das Internet unter der Internetadresse der Stadt Tangermünde unter www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung – Bekanntmachungen und Veröffentlichungen/Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
Tangermünde, den 01.02.2024