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Tangermünde
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 5, 8, 45 Abs. 2 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.05.2024 (GVBl. LSA S. 128, 132) und der §§ 5, 6, 6c und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2020 (GVBl. LSA S. 712), hat der Stadtrat der Stadt Tangermünde in seiner Sitzung am 29.01.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1 Änderungen

Abschnitt III - Abwassergebühren

Der § 14 erhält folgende Änderungen:

In § 14 (1)

„Die Abwassergebühr für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt je m³ eingeleitetes Schmutzwasser 3,54 €. Wird in Kleinkläranlagen vorgeklärtes Abwasser in die Kanalisation eingeleitet, ohne dass eine weitere Reinigung erfolgt, beträgt die Gebühr je m³ eingeleitetes Schmutzwasser 3,54 €.“

In § 14 (2)

„Die Abwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt je m³ bebaute und befestigte Grundstücksfläche jährlich 0,99 €.“

In § 14 (3)

„Die Abwassergebühr für die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben beträgt 29,85 € je m³ eingesammelten Abwassers.“

In § 14 (4)

„Die Abwassergebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen beträgt 35,07 € je m³ eingesammelten Fäkalschlammes.“

In § 14 (5)

„Die Gebühr für die Annahme und Behandlung von Fäkalschlamm beträgt 8,21 € je m³ Fäkalschlamm.“

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Tangermünde, den