Gemäß § 10 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBI. LSA 2004, S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2023 (GVBI. LSA S. 590), in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBI. LSA 1994, S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. September 2023 (GVBI. LSA S. 501), mache ich bekannt, dass die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
am Donnerstag, dem 4. April 2024, um 17:00 Uhr,
im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Tangermünde, Lange Str. 61,
stattfindet.
| Tagesordnung: | |
| TOP 1 | Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| TOP 2 | Bestätigung der Tagesordnung |
| TOP 3 | Verpflichtung der Beisitzer und ggf. der Stellvertreter der Beisitzer |
| TOP 4 | Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl der Stadt Tangermünde am 9. Juni 2024 |
| TOP 5 | Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge zu den Wahlen der Ortschaftsräte in den Ortschaften der Stadt Tangermünde am 9. Juni 2024 |
Die Sitzung findet öffentlich statt und ist für jedermann zugänglich.