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Tangermünde
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat auf seiner Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, für den Bebauungsplan `Industriepark Tangermünde` ein Änderungsverfahren durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes `Industriepark Tangermünde` umfasst folgende Teilbereiche:

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Teilbereich 1

Der Teilbereich 1 umfasst die in der Anlage 1 aufgezählten Flurstücke der Flur 5 der Gemarkung Tangermünde und damit den in der Anlage 1 dargestellten Bereich östlich der Arneburger Straße und südlich der Straße `Zum Meyerschen Hafen`.

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Teilbereich 2

Der Teilbereich 2 umfasst die in der Anlage 1 aufgezählten Flurstücke der Flur 5 der Gemarkung Tangermünde im Teilbereich Süd des Bebauungsplanes `Industriepark Tangermünde` und damit den in der Anlage 1 dargestellten Bereich westlich der Arneburger Straße.

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Teilbereich 3

Der Teilbereich 3 umfasst die in der Anlage 1 aufgezählten Flurstücke der Flur 5 der Gemarkung Tangermünde und damit den in der Anlage 1 dargestellten Bereich nordöstlich der Meyerstraße.

Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat auf seiner Sitzung am 26.02.2025 folgende Ziele der Änderung des Bebauungsplanes `Industriepark Tangermünde` beschlossen:

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Teilbereich 1: Festsetzung eines Urbanen Gebietes

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Teilbereich 2: Zulässigkeit von Ferienwohnungen

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Teilbereich 3: Festsetzung eines Gewerbegebietes.

Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.