Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat auf seiner Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, für den Bebauungsplan `Industriepark Tangermünde` ein Änderungsverfahren durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes `Industriepark Tangermünde` umfasst folgende Teilbereiche:
| - | Teilbereich 1 |
| Der Teilbereich 1 umfasst die in der Anlage 1 aufgezählten Flurstücke der Flur 5 der Gemarkung Tangermünde und damit den in der Anlage 1 dargestellten Bereich östlich der Arneburger Straße und südlich der Straße `Zum Meyerschen Hafen`. |
| - | Teilbereich 2 |
| Der Teilbereich 2 umfasst die in der Anlage 1 aufgezählten Flurstücke der Flur 5 der Gemarkung Tangermünde im Teilbereich Süd des Bebauungsplanes `Industriepark Tangermünde` und damit den in der Anlage 1 dargestellten Bereich westlich der Arneburger Straße. |
| - | Teilbereich 3 |
| Der Teilbereich 3 umfasst die in der Anlage 1 aufgezählten Flurstücke der Flur 5 der Gemarkung Tangermünde und damit den in der Anlage 1 dargestellten Bereich nordöstlich der Meyerstraße. |
Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat auf seiner Sitzung am 26.02.2025 folgende Ziele der Änderung des Bebauungsplanes `Industriepark Tangermünde` beschlossen:
| - | Teilbereich 1: Festsetzung eines Urbanen Gebietes |
| - | Teilbereich 2: Zulässigkeit von Ferienwohnungen |
| - | Teilbereich 3: Festsetzung eines Gewerbegebietes. |
Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.